Weitere BSE-Schutzmaßnahmen beschlossen
(aho) – In der heutigen Kabinettsitzung (31.01.2001) hat die Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft über die aktuelle BSE- Situation und die Ergebnisse des Agrarrates vom 29./30. Januar berichtet.
Das Kabinett hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass folgende weitere BSE-Schutzmaßnahmen auf dem Weg gebracht werden:
1. Entsorgung der Altbestände an Tiermehlen, Tierfetten und Futtermitteln, die diese Bestandteile enthalten.
Durch das Gesetz über das Verbot des Verfütterns von Tiermehl vom 2. Dezember 2000 liegen umfangreiche Altbestände an Tiermehlen, Tierfetten und Futtermitteln mit diesen Bestandteilen in Tierkörperbeseitigungs- anstalten, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie auf landwirt- schaftlichen Betrieben. Nach Angaben der Länder handelt es sich dabei um insgesamt 181.000 t.
Diese Bestände müssen jetzt entsorgt werden, um eine Vermischung auszuschließen. Der Verbraucherschutz hat absoluten Vorrang.
Deshalb bietet die Bundesregierung unter Zurückstellung aller rechtlichen Bedenken an, sich mit einem Anteil von einem Drittel an den geschätzten Gesamtkosten von ca. 190 Mio. DM zu beteiligen. Sie geht dabei davon aus, dass auch die Länder zu einer Kostenübernahme in gleicher Höhe bereit sind.
„Ich werde mich umgehend mit den Ländern und der Futtermittelwirtschaft in Verbindung setzen und den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung anbieten“. Wir müssen hier an einem Strang ziehen, um jegliche Gefährdung für Mensch und Tier auszuschließen.
2. Herauskaufaktion für ältere Rinder
Deutschland wird sich an der EU-Herauskaufaktion für ältere Rinder über 30 Monaten beteiligen. Die Maßnahme ist seit 2. Januar in Kraft; sie muss auch in Deutschland angeboten werden. Die Kommission und die Mitglied- staaten haben es aufgrund des besonders dramatischen Absatzrückgangs in Deutschland abgelehnt, für uns eine Sonderregelung zu beschließen. Die Herauskaufaktion ist ein Angebot. Niemand wird zur Beteiligung gezwungen. Die Tiere werden im Schlachthof angeliefert und dort normal geschlachtet. Es gibt keine Massenschlachtung von 400.000 Tieren. Nach vorliegenden Schätzungen ist zu erwarten, dass in Deutschland im Rahmen dieser bis 30.6.2001 dauernden Aktion ca. 400.000 Tiere zur Beteiligung angemeldet werden.
Die Ministerin wies darauf hin, dass im Jahre 2000 in Deutschland 1,5 Mio. Rinder im Alter von 30 Monaten und mehr geschlachtet worden sind. Im übrigen werden in Deutschland anders als in anderen Mitgliedstaaten alle Tiere getestet.
Frau Künast erinnerte an das Gespräch mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vom Freitag letzter Woche. Ich habe alle Alternativen geprüft und komme zu dem Ergebnis, dass es zu der Herauskaufaktion keine Alternative gibt.
So teile ich die Tierschutzbedenken, muss allerdings feststellen, dass volle Ställe, Platzmangel und Fütterungsengpässe auch zu Tierschutz- problemen führen.
Im Export des Fleisches liegt auch keine Lösung. Denn 37 Länder haben die Grenzen für Rindfleischeinfuhren aus der EU dicht gemacht. Nahrungs- mittelhilfe ist nicht vertretbar, weil wir unsere Überschussprobleme nicht in Entwicklungsländer exportieren wollen.
Und schließlich würden bei Einlagerung des Rindfleisches gewaltige zusätzliche Kosten entstehen, zumal am Ende bei nicht vorhandenen Absatzmöglichkeiten die Vernichtung droht.
Auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes gibt es keine Alternative. Denn je älter die Rinder (älter als 30 Monate), desto höher das BSE-Risiko. Deshalb komme ich zu dem Ergebnis, dass wir unter Zurückstellung aller Bedenken die Herauskaufaktion in Deutschland anbieten sollten.
Der Bund macht hiermit ein Angebot, die drängenden Fragen zu lösen – nun sind die Länder aufgefordert, ihren Teil beizutragen.
Damit sich derartiges nicht wiederholt, wird nun mit den Vertretern die Landwirtschaft über Möglichkeiten der Produktionsreduzierung und der Umsteuerung gesprochen. Das Problem muss von der Wurzel her gelöst werden, und das geht nicht ohne die nötige Bestandsminderung.
Bereits im nächsten EU-Agrarministerrat am 19. Februar wird über die weitere EU-weite Vorgehensweise beraten werden.