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Offener Brief des BpT: Verhüten ist besser als Töten

Offener Brief des Bundesverbandes Praktischer Tierärzte (BpT) e.V. an Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder und Frau Bundesministerin Renate Künast:

Das Töten von 400.000 Rindern mit dem Ziel der Schlachtkörperbeseitigung und die Tötung neugeborener Kälber widerspricht geltendem Tierschutzrecht.

Nach dem Deutschen Tierschutzrecht dürfen Tiere nur aus vernünftigen Gründen getötet werden. Das Töten und Beseitigen von 400.000 Rindern und die aufgrund des Brüsseler Vorschlages zu erwartende Tötungsaktion von neugeborenen männlichen Kälbern (sog. Herodestötung) geschieht einzig und allein als Marktentlastungsmaßnahme. Wirtschaftliche Erwägungen sind jedoch im Sinn des Tierschutzgesetzes kein vernünftiger Grund für eine Massentötung und Vernichtung von Tieren.

Der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. (BPT) fordert daher:

1. die sofortige Rücknahme entsprechender Entscheidungen bzw. die Nichtumsetzung europäischer Entscheidungen.

2. die sofortige Umsetzung folgender zwei Maßnahmen, die zur langfristigen Entlastung des Rindfleischmarktes, zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes und zur Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen können:

– eine sofort einzuleitende einfache Tierzuchtmaßnahme: die zeitweise Aussetzung der Besamung. Die Verlängerung der Rastzeit (Zeitraum von Geburt bis zur ersten Belegung der weiblichen Zuchttiere) um mehrere Monate führt dazu, dass mit einer zeitlichen Verzögerung von einem bis zwei Jahren die Rindfleischerzeugung merklich abnimmt. Die Deutlichkeit dieses Effektes ist direkt abhängig von der Länge der Rastzeit. Die Verlängerung der Rastzeit beispielsweise um drei Monate kann dazu führen, dass neun Monate später bis zu einem Viertel weniger Kälber pro Jahr geboren werden. Weniger männliche und weibliche Kälber haben einen entscheidenden langfristigen Einfluss auf das Fleisch- und Milchangebot. Diese tierzüchterische Maßnahme kann nur als eine freiwillige Leistung der Rinderzüchter umgesetzt werden. Sie sollten für eine freiwillige Verlängerung der Rastzeit und den dadurch entstehenden Milchverlust finanziell entschädigt werden. Die Rinderdatenbank stellt dabei ein wirksames Kontrollinstrument dar. Es ist allemal sinnvoller Rinder erst nicht in die Welt zu setzen, als sie später sinnlos zu töten.

– die sofortige, nachhaltige Förderung des Marktes für Milchkalbfleisch. Die Schlachtung von Kälbern mit 140 bis 160 kg verhindert die Ausmästung der Bullen. Hunderttausende Tonnen Bullenfleisches würde so gar nicht erst erzeugt werden. Rechtfertigen läßt sich dieser Vorschlag und auch die notwendigen finanziellen Unterstützungen der Landwirte nicht zuletzt dadurch, dass diese Maßnahme ein wichtiger Schritt in die Richtung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes darstellt. Es ist kaum zu erwarten, dass Kälber, die nur mit reiner Kuhmilch ernährt wurden, eine BSE-Belastung für den Konsumenten darstellt. Damit kann auch Verbrauchervertrauen in Rindfleisch zurückgewonnen werden.

Der BPT ist sich bewusst, dass die Finanzierung dieser beiden vorge- schlagenen Maßnahmen nur durch eine Umschichtung von Agrarsubventionen zu erreichen sein wird und fordert daher die Bundesregierung auf, diese Überlegungen in ihre weiteren Entscheidungen zu den Folgewirkungen der BSE-Krise einzubeziehen.

Nach Auffassung des BPT verlangt die weitgehende Harmonisierung der EG-Agrarpolitik und des bestehenden europaweiten Binnenmarktes die Umsetzung dieser Forderungen auch und gerade auf europäischer Ebene.

2. Februar 2001

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