Futtermittelkontrolle: Blinder Alarm
(aho) – Einen buchstäblich „blinden Alarm“ haben die Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag heute (5. Februar 2001) mit ihrer Meldung ausgelöst, wonach in einer Futtermittelprobe nach dem 2. Dezember 2000 ein Anteil an tierischen Geweberesten von über einem Prozent aufgetreten sei. „Tatsächlich handelte es sich dabei um die bereits im November 2000 analysierte Probe, deren Ergebnis sofort und ausführlich von uns veröffentlicht wurde“, sagte Jörg Wagner, der Sprecher im rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium.
Wie bereits berichtet, hatte das Ministerium unmittelbar darauf sämtliche Futtermittel im Werk selbst sowie alle Lieferungen der verdächtigen Chargen in den Lägern und bei den belieferten Landwirten gesperrt und beproben lassen. Dem Werk wurde das Inverkehrbringen von Futtermitteln vorläufig untersagt. Die Produktion darf bei Einhaltung strenger Auflagen wieder aufgenommen werden.
Bei den verstärkten Kontrollen seien bei 150 Proben bei Futtermitteln, die nach dem 2. Dezember 2000 hergestellt wurden, bisher in 17 Proben Spuren von tierischem Gewebe, also nicht quantifizierbare Mengen von unter 0,5 Prozent, festgestellt worden. In 66 Proben konnten keine Verschleppungen festgestellt werden. Von den übrigen 67 Proben liegen die Ergebnisse noch nicht vor. Futtermittel mit einem Anteil von tierischem Gewebe in Höhe von ein bis zwei Prozent wurden in keinem Fall festgestellt. In allen Fällen mit positiven Befunden wurden die Futtermittel sichergestellt bzw. Vertriebs- und Verfütterungsverbote ausgesprochen. Bei Beanstandungen von Futterchargen aus anderen Bundesländern wurden die dort zuständigen Behörden informiert.
Insbesondere in den ersten Herstellungswochen nach dem Verfütterungsverbot waren mit abnehmender Tendenz noch Spuren festzustellen.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz