BSE-Schutzmassnahmen notwendig
(aid) – Die Zahl der positiv festgestellten BSE-Fälle bei Rindern wird in den kommenden vier bis fünf Jahren noch zunehmen, prognostizierte Dr. Wolfgang Mields vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), Berlin, auf einem Journalistenseminar der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) kürzlich in Fulda. Allerdings werde die Anzahl der BSE-Infektionen bei weitem nicht das britische Ausmass annehmen, da die Verfütterung von Tiermehl in Grossbritannien wesentlich weiter verbreitet gewesen sei. „Die einzige effektive Möglichkeit, die BSE-Seuche einzudämmen besteht darin, den Erreger völlig aus der Nahrungskette zu entfernen. Dazu müssen bäuerliche Betriebe, Schlachthöfe und Fleischverarbeiter gleichermassen Schutzmassnahmen ergreifen“, stellte Dr. Mields fest. Auch der Verbraucher könne aktiv werden. Er könne bei Rindfleisch auf die Herkunft achten. Eine vegetarische Ernährung, die Ei und Milch enthalten sollte, sowie Fleisch von Geflügel, Fisch oder Schwein seien ebenfalls Alternativen. Milch und Milchprodukte gelten derzeit als unbedenklich. Dr. Mields nannte als Schutzmassnahmen für landwirtschaftliche Betriebe die sorgfältige Auswahl von Zukäufen, das Verfüttern von tiermehlfreiem Kraftfutter (seit 1994 verboten), bessere Kontrollen des Kraftfutters und sorgfältiges Beobachten der Tiere auf Krankheitszeichen. In Schlachthöfen und Metzgereien seien eine intensivere Lebendbeschau, BSE-Schnelltests und die Beseitigung von BSE-Risikomaterialien (z.B. Hirn, Rückenmark, Augen) notwendig. Wird ein positiver BSE-Fall entdeckt, seien alle in der Schlachtung nachfolgenden Schlachtkörper zu beseitigen. Problematisch sei die derzeit übliche Bolzenschussbetäubung, weil durch sie möglicherweise infizierte Gehirnbestandteile in Herz und Lunge gelangen könnten. Derzeit sei jedoch noch keine Alternativmethode in Sicht. Als BSE-Schutzmassnahmen in der Fleischverarbeitung wurden bereits die Verarbeitung von Rinder-Risikomaterialien und Seperatorenfleisch verboten. Das BgVV werde sich darüber hinaus für ein generelles Verbot von Nervenmaterialien in Wurst einsetzen, weil die bislang zu Verfügung stehenden Kontrolluntersuchungen keine Unterscheidung der Nervenzellen von Schwein, Rind oder Geflügel ermöglichen. Ausserdem plädierte er für eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft des verwendeten Fleisches und für die Zusammensetzung der Wurstwaren sowie verstärkte Kontrollen.
aid, Dorle Grünewald-Funk