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Die Bayer Vital GmbH zur illegalen Lieferungen von Tierarzneimitteln

Die Bayer Vital GmbH gibt in der nachfolgenden Presseinformation einige Hintergrundinformationen zur illegale Lieferungen von Tierarzneimitteln in Österreich und Deutschland:

Zur Chronologie:

Seit 1995 hat Bayer Anhaltspunkte für die Existenz eines illegalen Marktes mit Tierarzneimitteln in Österreich. So gab es Anzeichen dafür, dass unter anderem Nachahmerware des verschreibungspflichtigen Antibiotikums Baytril® (Wirkstoff: Enrofloxacin) in den Verkehr gebracht worden war. 1998 konnte tatsächlich die erste Nachahmerware – darunter nicht zugelassene Zubereitungen bis hin zu Fälschungen unter dem Namen Baytril® – behördlich sicher gestellt werden. Die Fälle von Produktpiraterie wurden und werden von Unternehmensseite weiter verfolgt.

Unabhängig von Bayer tauchten erste Presseberichte über einzelne Fälle von Arzneimittelmissbrauch in der Tierhaltung auf. Der österreichische Tierschutzverein „Vier Pfoten“ recherchierte und legte Bayer im Herbst 2000 umfangreiche Informationen vor. Die Strafanzeige der „Vier Pfoten“ führte am 19. 01.2001 zu Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden auf landwirt- schaftlichen Betrieben und bei Tierärzten in Deutschland (Bayern).

Das umfangreiche Material, aus dem in einer Veröffentlichung der österreichischen Zeitung „Format“ und des deutschen „Spiegel“ zitiert wurde, war der Presse und der Tierschutzorganisation vermutlich durch Dritte zugespielt worden.

Ist nur Bayer betroffen?

Seriös arbeitende Tierärzte und Landwirte, Bayer und auch andere Unternehmen gehören zu den Geschädigten des sogenannten Schweinemast- Skandals. Bayer geriet durch das Auftauchen gefälschter Ware in den Verdacht, selbst illegal Produkte zu vertreiben.

Was hat Bayer dazu bewogen, sich aktiv in dieser Frage zu engagieren?

Bayer steht für eine verantwortungsvolle Tierarzneimittelproduktion mit hoher Qualität und setzt im Rahmen seiner Produktverantwortung alles daran, auch eine verantwortungsvolle Tierproduktion als ein wichtiger Partner der Landwirtschaft zu erreichen. Dazu gehört die Bereitstellung hochwertiger Tierarzneimittel. Wir unterstützen zusammen mit der Tierärzteschaft den sachgemäßen Einsatz hochwertiger Tierarzneimittel.

Mit der ständigen Produktbegleitung, in dessen Rahmen missbräuchlicher Einsatz auch konsequent aufgedeckt werden muss, kann die Landwirtschaft vor Schaden bewahrt werden. Das liegt im Interesse aller Beteiligten.

Seit wann hat Bayer Kenntnisse und was hat das Unternehmen unternommen?

Schon vor einigen Jahren gab es seitens Bayer Verdachtsmomente wegen der Verletzung von Schutzrechten. Bemühungen hiergegen vorzugehen blieben jedoch letztlich ergebnislos.

Hat Bayer mit der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ zusammengearbeitet?

Nein. Auch die Maßnahmen zum Schutz eigener Rechte stehen nicht in Zusammenhang mit der aktuellen Anzeige des Tierschutzvereins „Vier Pfoten“ sowie den Durchsuchungsaktionen österreichischer Behörden. Bayer wurde jedoch von der Organisation über deren Vermutungen informiert.

Hat die öffentliche Diskussion über vereinzelte illegale Aktionen nicht erheblichen Einfluss auf das Image der Landwirtschaft?

In Veröffentlichungen und gegenüber Journalisten hat Bayer deutlich gemacht, dass Tierärzte und Landwirte und auch die Gesundheit der Tiere vor illegalen Machenschaften geschützt werden müssen.

Bayer unterstützt die Tierärzte und Landwirte in vielfältiger Form. Das Unternehmen distanziert sich jedoch deutlich von Straftätern, die das Image der seriösen Tierärzteschaft, der seriösen Tierhalter und der Hersteller von zugelassenen Tierarzneimitteln schädigen.

Bayer wird auch weiterhin alles unternehmen, den guten Ruf der Bauern und ihrer Produkte zu fördern. Eine Kooperation mit kriminell agierenden Betrieben lehnt Bayer ab.

Besteht durch illegalen Einsatz und Handel von Tierarzneimitteln wirklich eine Gesundheitsgefahr für den Menschen?

Nicht zugelassene Nachahmerprodukte sind ungeprüfte Produkte. Sie können eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Tiere, aber auch für den Menschen darstellen. Bayer sichert als Hersteller von Tierarzneimitteln den Anwendern eine hohe Produktqualität für seine Originalpräparate zu. Dies wird durch umfangreiche Prüfungen auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Rahmen des gesetzlichen Zulassungsverfahrens sichergestellt.

Die Tierarzneimittelhersteller unterliegen einer umfassenden staatlichen Kontrolle im Rahmen der Arzneimittelüberwachung. Bei bestimmungsgemäßem Einsatz zugelassener Arzneimittel besteht keine Gefahr.

Nicht geprüfte (Nachahmer-) Produkte und deren Eigenschaften, z.B. das Rückstandsverhalten und die Nebenwirkungen, erlauben unsererseits keine sichere Aussage über die Qualität.

Wie ist die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimittel geregelt?

Basis für den Verkehr mit Tierarzneimitteln ist das Arzneimittelgesetz und die dazugehörigen Verordnungen. Darin ist die Herstellung, Aufbewahrung (das Vorrätighalten) und die Abgabe von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt – das so genannte Dispensierrecht – unter strengen Auflagen geregelt. Der Tierarzt ist berechtigt, eine Hausapotheke zu führen. Die veterinär-pharmazeutischen Unternehmen dürfen Medikamente an den Tierarzt nur bei Vorlage der amtlichen Apothekenbescheinigung abgeben.

In bestimmten, gesetzlich definierten Ausnahmefällen („Therapienotstand“) kann der Tierarzt Arzneimittel selbst herstellen. Er darf auch bestimmte Arzneimittel unverändert umfüllen und abpacken, um zum Beispiel nur die im Einzelfall erforderliche Menge abzugeben.

Welche Konsequenzen sollte man für die Praxis aus den Vorfällen ziehen?

Um illegale Praktiken Einzelner, die der gesamten Tierärzte- und Landwirtschaft schaden, zu unterbinden und den Gesundheits- und Verbraucherschutz zu stärken, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

Eine durchgängige Dokumentation der Tierarzneimittel vom Hersteller bis zum Landwirt muss aufgebaut werden.

Die Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten entsprechend der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen konsequent ausgeübt und durchgesetzt werden.

Die arzneimittelrechtlichen Regelungen müssen überarbeitet werden, um einen exzessiven Mißbrauch der gesetzlichen Freiräume zu unterbinden.

Bayer Vital GmbH

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