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Bayern entsorgt alle Futtermittelaltbestände

(aho) – In den nächsten Wochen sollen Bauernhöfe und die Handelsschiene im Freistaat frei von Tiermehl werden. Das Kabinett hat am Dienstag die vollständige Entsorgung sämtlicher Futtermittelaltbestände beschlossen. Verbraucherminister Eberhard Sinner: „Im Vorgriff auf eine immer noch ausstehende Bund-Länder-Einigung finanziert der Freistaat die bayernweite Entsorgungsaktion vorweg im Alleingang aus Landesmitteln.“

Noch im Februar sollen zuerst alle, in den landwirtschaftlichen Betrieben und beim Handel lagernden tiermehlhaltigen Futtermittelaltbestände eingesammelt werden, um sie zu vernichten. Die Entsorgung aller tiermehl- haltigen Restbestände an Futtermitteln wird bereits in den nächsten Tagen gestartet. Die Entsorgung der noch vorhandene Restbestände ist eine konsequente Folge des Tiermehlverbots und eine wichtige Maßnahme zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher.

Nach aktuellen Schätzungen lagern bei den bayerischen Landwirten noch etwa 10.000 Tonnen Futtermittelaltbestände und bei den Herstellern sowie beim Handel im Freistaat noch etwa rund 5.000 Tonnen. Die Gesamtkosten in Höhe von bis zu 20 Millionen Mark setzen sich aus den Entsorgungskosten sowie der Erstattung des Einkaufspreises und der Herstellungskosten der Futtermittel zusammen.

Die Bundesregierung will demgegenüber bundesweit lediglich ein Drittel der Entsorgungskosten und des Wertausgleichs für die Futtermittel übernehmen. Sinner: „Frau Künast war auch gestern auf der Agrarminister- konferenz in Potsdam zu keinen weiteren Zusagen bereit. Mit halben, besser gesagt, drittel Sachen kann man das Vertrauen der Verbraucher nicht zurückgewinnen. Wir erwarten deshalb eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund. Die bayerische Landwirtschaft kann sich aber unabhängig davon darauf verlassen, dass der Freistaat die Kosten für die Entsorgung der Futtermittelaltbestände und den Wertausgleich zunächst übernimmt.“

Frau Künast hat es auf der Agrarministerkonferenz ebenfalls erneut abgelehnt, die Kosten der BSE-Schnelltests wenigstens anteilig zu übernehmen, obwohl sie selbst die Tests jetzt zum 31. Januar auf Rinder bereits über 24 Monate ausgedehnt hat. Die Kosten für die BSE-Tests dürfen nicht auf die Bauern abgewälzt werden, eine Umlage auf die Verbraucher ist angesichts der derzeitigen Lage auf dem Rindfleischmarkt unrealistisch. Die Gesamtkosten der BSE-Tests müssen daher die EU, der Bund und die Länder anteilig tragen. In Bayern fallen pro Jahr geschätzt 57 Millionen Mark an. Die EU leistet bereits einen Kofinanzierungs- beitrag, allerdings befristet bis 30.06.2001 für Rinder über 30 Monate. Bayern ist bereit, ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Es kann – so Sinner – nicht sein, dass der Bund aus dieser Solidarfinanzierung ausschert. Am 16. Februar werden die Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler über die BSE-Folgekosten beraten. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der BSE-Schnelltests wird dabei eines unserer zentralen Anliegen sein.

Die zeitliche Befristung des Tiermehlverfütterungsverbots in der EU nur bis zum 30. Juni dieses Jahres ist ein fatales Signal und schwerer Fehler. Sinner: „Ich fordere die Bundesregierung auf, sofort mit den Regierungen der anderen Mitgliedstaaten Verhandlungen für ein unbefristetes Tiermehlverfütterungsverbot in der EU aufzunehmen. Die Regierung muss hier sofort handeln, weil uns die Zeit bis Ende Juni langsam davon läuft.“ Auch ist europaweit die Verfütterung von tierischen Fetten durch die Entscheidung des Rates nicht verboten, obwohl die in Milchaustauschern zur Kälberaufzucht verwendeten tierischen Fette als mögliche Ursache für eine BSE-Infektion gelten. Heute Nachmittag werde ich EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne in Brüssel diese bayerische Forderung vorstellen.

Der Landesverband der Bayerischen Tiermehlindustrie hat am 8. Januar gegenüber der Staatsregierung angekündigt, künftig Tiermehl vollständig verbrennen zu lassen. Jetzt haben bereits sechs von acht bayerischen Tierkörperbeseitigungsanlagen in einer freiwilligen Selbstverpflichtungs- erklärung gegenüber Verbraucherminister Sinner zugesagt, dass Tiermehl nach Durchlaufen der Tierkörperbeseitigungsanstalten künftig nur noch der Verbrennung zugeführt wird. Die einzelnen Tierkörperbeseitigungs- anstalten werden darüber entsprechende Aufzeichnungen führen, um die Einhaltung der Selbstverpflichtungserklärung sicherzustellen.

Mit einer bayerischen Bundesratsinitiative fordert Bayern die Bundesregierung außerdem auf, durch eine Änderung des Tierkörperbe- seitigungsgesetzes sicherzustellen, dass alle Tierkörperteile der Beseitigungspflicht in den Tierkörperbeseitigungsanlagen unterliegen. Nur die grundsätzliche Beseitigungspflicht in der Tierkörperbe- seitigungsanlage für alle Tierkörperteile ermöglicht durch Kanalisierung eine effektive Kontrolle der endgültigen Verwendung.

Pressemitteilung Nr: 12 – 8. Februar 2001

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