„Information der Öffentlichkeit nur bei bestätigten BSE-Fällen“
(aho) – Wie das Ministerium Ländlicher Raum (Baden – Württemberg) am Freitag (9. Februar) mitteilte, hat die Ministerin für den Ländlichen Raum, Gerdi Staiblin, entschieden, daß das Ministerium die Öffentlichkeit ab sofort nur noch über durch die Bundesanstalt für Viruskrankheiten der Tiere bestätigten BSE-Fälle informieren wird. Gerdi Staiblin sei nach vielen Gesprächen „vor Ort“ zu dieser Entscheidung nach Abwägung einerseits des berechtigten Interesses der Öffentlichkeit, über das BSE-Geschehen im Land informiert zu sein, und andererseits der schutzwürdigen Belange der von einem BSE-Verdacht betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe gekommen. Sie wolle dadurch die betroffenen Bauern bei einem Verdachtsfall vor einer möglichen Diskriminierung schützen. Die Ministerin werde daher künftig erst bei Bestätigung des BSE-Verdachts durch das Tübinger Referenzlabor die Öffentlichkeit informieren.