Dosierung und Wartezeit
(aho) – Dem Tierarzt gestattet das Dispensierrecht, Arzneimittel in einer Dosierung zu verabreichen, die über dem in der Zulassung festgelegten Dosierungsrahmen liegt. Zudem verlangt der im § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verankerte Dienstvertrag, eine Behandlung nach dem letzten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft durchzuführen. Ebenso muß der Tierarzt im speziellen Fall alles vermeiden, was Schaden am Tier herbeiführen könnte. Dieser Problematik nachzugehen und zu prüfen, ob eine Arzneimittel- überdosierung zu einer wartezeitrelevanten Verlängerung der Ausscheidung und Verstoffwechselung der Wirkstoffe führt, war Gegenstand einer Orientierungsstudie der Fachabteilung Rindergesundheitsdienst des Tiergesundheitsdienstes Bayern e. V., Fachgebiet Eutergesundheitsdienst und Milchhygiene, Grub. Dazu wurden zwei amtlich zugelassene Arzneimittel zum Einbringen in das Euter (Eutertuben) in empfohlener Dosierung und Überdosierung in drei Milchviehbeständen elf eutergesunden, in normaler Laktation befindlichen Kühen auf jeweils zwei Eutervierteln in zwei zeitlich abgesetzten Behandlungsdurchgängen dreimal im Abstand von 24 Stunden intramammär (in das Euter) appliziert. Im Ergebnis wurde im Vergleich der Überdosierung zur Normdosierung für die beiden Prüfpräparate bei intramammärer Anwendung eine innerhalb der Wartezeit liegende Verzögerung der Wirkstoffausscheidung von 12-24 Stunden ermittelt. Eine bedeutsame Erhöhung des Milchwirkstoffspiegels nach Überdosierung konnte nur für eines der geprüften Präparate festgestellt werden. Trotz der Verlängerung ist aber die Ausscheidung beider Wirkstoffe innerhalb der jeweiligen Individualwartezeit erfolgt, auch die am Ausscheidungsende erfassten Rückstände liegen quantitativ unterhalb der für die Wirksubstanzen festgelegten Rückstandshöchstmengen (MRL).
J. Deneke und K. Fehlings: Einfluss der Dosierung von Antibiotika auf die Ausscheidung mit der Milch Praktischer Tierarzt 82: 2, 132-136 (2001)