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Bundesrat stimmt BSE-Maßnahmegesetz zu

(aho) – Der Bundesrat hat heute (16.02.01) dem BSE-Maßnahmegesetz zugestimmt, das die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN letzte Woche auf den Weg gebracht hatten und gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war. Vorgesehen sind in erster Linie Ergänzungen des Verfütterungsverbotsgesetzes vom 1. Dezember 2000. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Schaffung von Straftat- beständen. Wer gegen die Vorschriften des Verfütterungsverbots- gesetzes verstößt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen. Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren drohen, wenn zum Beispiel entweder besonders schwere Gesundheitsgefahren verursacht werden oder eine große Zahl von Menschen betroffen ist.

Außerdem enthält das Gesetz zahlreiche Verordnungsermächtigungen für das Verbraucherschutzministerium. Diese Rechtsverordnungen soll die Bundesregierung nach Auffassung des Bundesrates so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Das Ministerium kann nach dem Maßnahmegesetz künftig zum Beispiel das Herstellen, das In-Verkehr- Bringen sowie die Ein- oder Ausfuhr von Futtermitteln, Zusatzstoffen oder Vormischungen verbieten oder beschränken, die Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Futtermitteln vorschreiben oder verbieten, die Angabe von Warn- oder Gebrauchshinweisen für Futtermittel regeln sowie bestimmte Hygienemaßnahmen bei der Herstellung und Beförderung von Futtermitteln festlegen. Der Bundesrat tritt dafür ein, dass die Bundesregierung unverzüglich Vorschriften für die Durchführung der Rinderschlachtung erlässt. Außerdem hält er es für notwendig, dass die Längsspaltung des Schlachtkörpers umgehend vermieden wird. Es müsse zudem erreicht werden, dass die Verwendung von Rinderhirnen für die Lebensmittel- produktionen – unabhängig vom Alter der Tiere – verboten wird. Ein erweiterter Katalog der spezifizierten Risikomaterialien sei unverzüglich zu schaffen.

Laut Maßnahmegesetz soll der Aufgabenbereich der Tierkörper- beseitigungsanstalten auch auf das endgültige Beseitigen von Tierkörpern zum Beispiel in Form des Verbrennens ausgedehnt werden. Vorschriften zur unschädlichen Beseitigung von Schlachtkörpern und Nebenprodukten der Schlachtung, bei denen die Gefahr der Kontamination mit BSE-Erregern zu befürchten ist, sowie zur Entschädigung in solchen Fällen sind nach Ansicht des Bundesrates so schnell wie möglich zu erlassen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, ein Lagerungsverbot für Tiermehle und Tierfette einzuführen sowie für deren Verbrennung oder gleich wirksame Beseitigung zu sorgen.

Das Maßnahmegesetz sieht schließlich eine Änderung der Zusatzabgaben- verordnung vor, durch die den betroffenen Milcherzeugern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Milchquote zeitweilig anderen Landwirten zu überlassen. Das soll die Folgen eines bestätigten BSE-Falles zumindest mildern.

Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher, tierkörperbeseitigungsrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der BSE-Bekämpfung

Drucksache 138/01 (Beschluss)

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