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Entdeckung von BSE-Fällen auf dem Bauernhof

Das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz informiert zu BSE:

Bis heute sind in der Schweiz 367 BSE-Fälle aufgetreten. Die überwiegende Mehrheit wurde durch den Landwirtin oder den Landwirt selber entdeckt und dem Tierarzt gemeldet, weil das Tier im Stall auffällige Störungen im Verhalten oder beim Gehen gezeigt hat. Seit Anfang 1999 werden in einem speziellen Überwachungsprogramm alle getöteten, umgestandenen und krankgeschlachteten Kühe auf BSE untersucht. Zusätzlich wird eine Stichprobe von normalgeschlachteten, gesunden Kühen untersucht.

Bei denjenigen BSE-Fällen, die im Rahmen dieses Untersuchungsprogramms entdeckt worden sind, wurde nachträglich der betroffene Tierhalter oder die betroffene Tierhalterin über möglicherweise vorhandene Anzeichen von Krankheit befragt. Dabei hat sich in beinahe allen Fällen herausgestellt, dass – teils deutliche, teils weniger deutliche – Anzeichen einer BSE- Erkrankung vorhanden waren. Nicht immer werden diese vom Tierhalter oder von der Tierhalterin mit BSE in Verbindung gebracht und deshalb auch nicht dem Tierarzt gemeldet.

Der neueste BSE-Fall bei einem regulär geschlachteten Tier zeigt sehr deutlich, dass das Tier im Stall klare Anzeichen auf BSE gezeigt hat:

– Seit etwa 1 Monat war die Kuh zunehmend aggressiv. – Sie hat beim Melken plötzlich ausgeschlagen. – Sie zeigte zunehmende Ängstlichkeit und liess sich am Kopf nicht mehr gerne berühren. – Auch der Rückgang der Milchleistung kam unerwartet und liess sich nicht erklären. – Beim Auslauf hat sich die Kuh von der Herde abgesondert. – Auffallend waren auch die steife Ohrenhaltung und der starre Blick.

Trotz diesen typischen Verdachtsmomenten erschien dieses Tier dem Bauern nicht „krank“ genug und es wurde als gesundes Tier zur Schlachtung gebracht, ohne vorher den Tierarzt beizuziehen. Deshalb hat sich das Bundesamt für Veterinärwesen entschlossen, ein Merkblatt mit den wichtigsten BSE-Anzeichen an alle Rindviehhalter zu verschicken und diese auf ihre Eigenverantwortung hinzuweisen – im Unterlassungsfall kann sich ein Tierhalter strafbar machen. Das Merkblatt steht als PDF – Dokument im Internet zur Verfügung.

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