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Rinder-Massenschlachtungen: Tierschutzbund stellt Strafanzeigen

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, hat heute am Landgericht Berlin gegen das Bundeskabinett, namentlich Ministerin Renate Künast, wegen der Beteiligung an der EU-weiten Rindervernichtung aus marktwirtschaftlichen Gründen Strafanzeige gestellt. Zudem wurde bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), namentlich Präsident Dr. Günter Drexelius, eingereicht. Der Deutsche Tierschutzbund sieht darin die einzige Möglichkeit die Massenvernichtung von Rindern, die auch von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird, zu stoppen. Gleichzeitig appelliert Apel nochmals an die Länder dem Beispiel Bayerns zu folgen und für das BSE- negativ getestete Fleisch Absatzmärkte zu suchen.

In den Begründungen der Strafanzeigen heißt es u.a.: Für die vom Bundeskabinett beschlossene Massentötung von Rindern fehlt ein vernünftiger Grund nach §1, Satz 2, des Tierschutzgesetzes (TSchG), da die Tötung allein mit der Absicht der anschließenden Vernichtung durchgeführt wird. Durch das Anbieten eines Verkaufserlöses bei Beseitigung der über 30 Monate alten Rinder haben die Mitglieder des Kabinetts die Landwirte zu einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Straftat aufgefordert und sich wegen Anstiftung zur rechtswidrigen Tiertötung strafbar gemacht. Der Präsident der vollziehenden Behörde BLE mit Sitz in Frankfurt. Dr. Günter Drexelius, macht sich durch die öffentliche Ausschreibung ebenfalls strafbar, da er damit einen Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat begeht.

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, erläutert in der Strafanzeige nochmals detailliert, dass die Vernichtungsaktion eine reine Marktbereinigung ist, für die es keine juristische Recht- fertigung gibt. Selbst das Argument der Bundesregierung, es müsse gehandelt werden, da es sonst in den Ställen zu Tierqual käme, hat der Deutsche Tierschutzbund widerlegt: Das Vorhaben des Bundeskabinetts soll auf der Grundlage der EU-Verordnung durchgeführt werden. Dabei ist keinerlei Konzept zu erkennen, wie der Rindfleischmarkt künftig rasch entlastet werden soll und somit fällt diese Argumentation in sich zusammen.

Zugleich hat der Deutsche Tierschutzbund ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit dem der Widerspruch solcher EU-Tötungsverordnungen zum „Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere“ des Amsterdamer EU-Vertrages deutlich gemacht werden und als Grundlage für die weiteren tierschutzpolitischen Forderungen dienen soll.

„Die Bundesregierung möchte offenbar diese Massenvernichtung eilig vollziehen. Mit unseren Strafanzeigen wollen wir dieses ethisch verwerfliche und strafbare Handeln rasch stoppen. Wir müssen aber auch erreichen, dass die EU keine Beschlüsse mehr treffen kann, die im Widerspruch zum Tierschutz stehen und denen sich die Mitgliedsstaaten gnädig beugen. Daher unser zweiter Weg, die mögliche Anrufung des Europäischen Gerichtshofs zu veranlassen“, erläutert Wolfgang Apel.

Zeitgleich startet der Deutsche Tierschutzbund heute eine Plakat- und Unterschriftenaktion. Das zentrale Motiv „Vorsicht! Keine heiße Rinderasche einfüllen.“ wird in mehreren tausend Exemplaren gemeinsam mit den 708 Mitgliedsvereinen und durch Großplakatierungen bundesweit gestreut. Auf dem Plakat ist eine Mülltonne zu sehen, aus der Rinderbeine herausragen. Motto des Plakates: Tiere sind kein Abfall.

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