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Hessen: Sofortprogramm zur Bewältigung der BSE-Krise

Wiesbaden. Das Land Hessen legt ein Sofortprogramm auf, um die Folgen der BSE-Krise bewältigen. Dies hat das Kabinett heute beschlossen. „Es ist ein umfassender Maßnahmenkatalog erarbeitet worden, der sofort umgesetzt wird. In ihm spiegelt sich der hohe Stellenwert wider, den der Verbraucherschutz bei der Landesregierung einnimmt. Oberstes Ziel ist es, den Gefahren des Auftretens von BSE in Deutschland entgegen zu wirken und durch sichere Lebensmittel die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, erklärte Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn heute im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Gleichermaßen sieht sich die Landesregierung den Interessen der hessischen Landwirtschaft verpflichtet, die in dieser Krisensituation Hilfestellung braucht“, ergänzte Landwirtschafts- minister Wilhelm Dietzel. Ziel aller Maßnahmen müsse es sein, unter höchsten Anforderungen an den Verbraucherschutz das Vertrauen in heimisches Rindfleisch wieder herzustellen und nachhaltige Schäden für die Fleischwirtschaft zu vermeiden.

Die Initiative umfasst kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen auf den Gebieten Tierseuchenbekämpfung, Qualitätssicherung der Lebensmittelproduktion, Agrarstrukturpolitik und Forschung mit einem Kostenvolumen von rund 15 Millionen DM. Sie ist in enger Zusammenarbeit von den betroffenen Ressorts – dem Hessischen Sozialministerium, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie dem Hessischen Finanzministerium – konzipiert und ausgearbeitet worden. Die Koordination bei der Umsetzung liegt in den Händen der Ständigen Koordinierungsgruppe, die zu Beginn der BSE-Krise eingerichtet wurde. In ihr sind neben den betroffenen Ministerien auch die Regierungspräsidien und die Hessische Tierseuchenkasse vertreten.

Zusätzliche Stellen

„Kern des Maßnahmenkatalogs ist die Bereitstellung von zusätzlichem Personal für die Überwachung der Lebensmittel, Futtermittel und Tierarzneimittel in Hessen“, teilte Marlies Mosiek-Urbahn mit. Insgesamt würden 54 neue Stellen geschaffen, um die Kontrollen zu verbessern. „Unabhängig von dem bestehenden personellen Defizit, dass die Landes- regierung beim Regierungswechsel von ihrer Vorgängerin übernommen hat, stellt die BSE-Krise zusätzliche Aufgaben, die im Umfang deutlich über die bisherige Überwachungstätigkeit hinausgehen. Diese Kontrollen und Untersuchungen können nur mit mehr Personal bewältigt werden“. Gesundheitlicher Verbraucherschutz erfordere Sicherheit und Transparenz der Lebensmittelproduktion vom Erzeuger bis zum Endverbraucher. Die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel sei durch konsequente Kontrolle aller Stufen der Nahrungsmittelproduktion sicherzustellen. Ein solches, möglichst umfassendes Überwachungssystem sei jedoch mit dem derzeitigen Personalbestand in der Veterinärverwaltung nicht darstellbar.

Die Personalaufstockung erfolgt in vier Bereichen des Hessischen Sozialministeriums und in einem Bereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten:

1. Task force (Amtstierärzte):

Bei den drei Regierungspräsidien wird eine „Task force“ aus je zwei Amtstierärzten – insgesamt sechs Amtstierärzte – eingerichtet, die ein kreisübergreifendes Krisenmanagement wahrnimmt und in allgemeine Vollzugstätigkeiten eingebunden wird. Die Regierungspräsidien haben ein überregionales Krisenmanagement in allen Bereichen der Veterinärverwaltung (z.B. Bekämpfung von BSE und Schweinepest, Arzneimittelskandal, Dioxin in Lebensmitteln etc.) sicherzustellen.

2. Tiergesundheitsaufseher:

Im Vollzugsbereich bei den Staatlichen Ämtern für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen werden 12 zusätzliche Tiergesundheitsaufseher eingestellt, um die Amtstierärzte bei Routineaufgaben zu unterstützen und ein reibungsloses Krisenmanagement zu gewährleisten.

3. Lebensmittelkontrolleure:

Im Bereich der Lebensmittelüberwachung werden bei den Staatlichen Ämtern für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen sofort 18 KW-Stellen im Rahmen einer mittelfristigen Personalplanung für die Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren und fünf Stellen für die sofortige Einstellung von ausgebildeten Lebensmittelkontrolleuren geschaffen. Bei Bedarf sind fünf weitere Stellen für ausgebildete Lebensmittelkontrolleure in Aussicht gestellt.

4. Tierärzte für Rückstandskontrolle:

Für die Durchführung von Rückstandskontrollen und die Überwachung des Arzneimittelverkehrs werden neun zusätzliche Stellen für Tierärzte geschaffen

Für die Besetzung dieser Stellen entstehen insgesamt im Jahr 2001 Personalkosten in Höhe von 2,881 Millionen DM und im Jahr 2002 weitere 4,32 Millionen DM. Die Bereitstellung der Stellen erfolgt haushalts- technisch im Rahmen des veranschlagten Stellenbestandes durch Umsetzung und ggf. Umwandlung verfügbarer Stellen. Die entstehenden Personalkosten sollen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel für Personalausgaben abgedeckt werden.

Ausweitung der BSE-Tests

Mit dem Sofortprogramm werden zusätzliche Sachmittel in Höhe von 4,495 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um Schutz- und Hilfsmaßnahmen zu finanzieren. 1,425 Millionen DM hiervon sollen für die Ausweitung der BSE-Tests verwendet werden. „Hessen wird zukünftig auch Stichproben bei Schlachtschafen vornehmen sowie die Probenfrequenz bei gefallenen Schafen erhöhen“, kündigte Marlies Mosiek-Urbahn an. Bis 31. Dezember 2001 werden die Kosten für die BSE-Schnelltests vom Land übernommen.

Entschädigungsleistungen bei BSE-Verdachtsfällen

200.000 DM sind für Entschädigungsleistungen in BSE-Verdachtsfällen veranschlagt. So wird die Milch aus verdächtigen Herkunftsbetrieben bis zur Entkräftung des Verdachts aufgekauft und vernichtet. Fleisch von geschlachteten Rindern, die in derselben Charge wie ein BSE-verdächtiges Rind geschlachtet wurden, darf bis zum Vorliegen eines negativen Befundes nicht in den Verkehr gebracht werden. Im Falle der endgültigen positiven Befundung kann das Schlachtmaterial nicht mehr verwertet werden. Deshalb wird das Land den durchschnittlichen Wert eines Schlachtkörpers entschädigen. Gleiches gilt für den Fall, dass das Schlachtmaterial wegen der Dauer der Befunderhebung nicht mehr genusstauglich ist. Für die Keulung bei bestätigtem Verdacht fordert die Landesregierung eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene. „Hessen erwartet, dass die EU und der Bund eine Entschädigungsregelung für den Wertverlust, die BSE-Tests und die Entsorgung der getöteten Tiere trifft. Wir sind grundsätzlich bereit, in zwingenden und existenzgefährdenden Fällen in Vorleistung zu treten“, so die Ministerin.

Intensivierung der Futtermittelkontrollen

Um die Futtermittelüberwachung und Überwachung des Fütterungsverbotes von Tiermehl in den landwirtschaftlichen Betrieben zu verstärken, sollen – soweit möglich – private Untersuchungseinrichtungen eingebunden werden. „Das anfallende Probenaufkommen kann im Untersuchungsamt in Kassel nicht mehr zeitnah bewältigt werden“, begründete Marlies Mosiek-Urbahn. Die Kosten für die Einbindung privater Untersuchungseinrichtungen in Höhe von 500.000 DM sind im Sofortprogramm verankert.

Forschung verstärken – Hessen leistet Beitrag

Die Landesregierung erklärt in dem Sofortprogramm ihre Bereitschaft, sich finanziell an den Forschungsaktivitäten zum Thema BSE zu beteiligen. Sie forderte, dass die Anstrengungen auf europäischer und Bundesebene deutlich verstärkt werden, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Diagnostik und der Aufklärung der Übertragungswege von BSE. Die dazu erforderlichen Mittel sollen auf der Grundlage einer noch zu treffenden Bund-Länder- Vereinbarung bereitgestellt werden.

Erforderlich sei aber auch, so Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel, ein Maßnahmenkatalog für die hessische Landwirtschaft. „Der Rindfleischmarkt ist zusammengebrochen. Sofern überhaupt noch Schlachttiere abgesetzt werden können, werden Marktpreise weit unter Kostendeckung gezahlt“, so Dietzel. Deshalb fordere er die Europäische Union und die Bundesregierung auf, umgehend wirksame Maßnahmen zur Marktentlastung einzuleiten. „Das nun von der Hessischen Landesregierung verabschiedete Soforthilfeprogrammm berücksichtigt in erheblichem Maß auch die Belange der Landwirte“, so Dietzel, der im Einzelnen ausführte:

Soforthilfe für die Landwirtschaft

Als Soforthilfe für die Landwirtschaft, und zwar für direkt wie indirekt von der BSE Krise betroffene Betriebe, insbesondere Rindermast- und Kälbermastbetriebe, stellt die Hessische Landesregierung 3 Mio. DM bereit. Die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit erarbeitet und sind insbesondere noch mit dem Bund und der EU abzustimmen.

Aufgrund nachhaltiger Existenzgefährdungen gerade dieser Betriebstypen müssen vorrangig Liquiditäts- und Überbrückungshilfen geleistet werden, wie z.B. Aussetzung von Tilgungsleistungen. Im Hinblick auf die Not- wendigkeit der schnellen und unbürokratischen Verfügbarkeit entsprechender Überbrückungshilfen soll von einer landeseigenen Fördergesellschaft ein entsprechendes Kreditprogramm aufgelegt werden. Dabei ist vorgesehen, von BSE betroffenen Betrieben zeitlich begrenzte, zinslose Darlehen zur Verfügung zu stellen. Da nicht absehbar ist, ob und gegebenenfalls wie viele Fälle und welche Betriebstypen von einem BSE Fall und damit der gesamten Tötung der Herde betroffen sind, ist derzeit eine weitergehende Präzisierung hinsichtlich des konkret erforderlichen Finanzbedarfes nur eingeschränkt möglich.

Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen

Nicht nur die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe, sondern auch die Metzgereien, Händler, Schlachthöfe und Verarbeitungsbetriebe sind massiv durch erhebliche Umsatzrückgänge von der BSE-Krise betroffen. Schon jetzt sind viele Unternehmen gezwungen, Personal zu entlassen oder sogar ihren Betrieb stillzulegen. Auch hier sind in erster Linie die Europäische Union und Bundesregierung gefordert, durch geeignete Überbrückungsmaßnahmen, wie Bürgschaften und Liquiditätshilfen, kurzfristig Unterstützung zu leisten. Für betroffene Betriebe der Fleischbranche wird ein Kreditprogramm angeboten.

Vier zusätzliche Stellen für die Futtermittelkontrolle:

Zur Überwachung des Verfütterungsverbots von tierischen Eiweißen und Fetten in Futtermitteln, die der Ernährung landwirtschaftlicher Nutztiere dienen, werden zusätzlich zwei Stellen für die LFN-Abteilungen der Landräte geschaffen. Damit ist sichergestellt, dass bei den 16 LFN-Abteilungen Probenehmer eingesetzt werden können. Weiterhin werden zwei Stellen für die Untersuchung der gezogenen Proben in den Untersuchungsanstalten eingerichtet.

Gen-Datenbank für Rinder

Für den Aufbau einer Gen-Datenbank stellt das Land Hessen in diesem Jahr 300.000 DM – und damit rund 30% Prozent der erwarteten Gesamtkosten – bereit. Der Bund wird aufgefordert, sich bei den Kosten der Errichtung einer nationalen Gen-Datenbank mit 2/3 der Gesamtkosten zu beteiligen und sich bei der Europäischen Union für eine europaweite Gen-Datenbank für alle Rinder einzusetzen. Unter der Voraussetzung, dass sich alle Bundesländer an dem Aufbau einer nationalen Gendatenbank beteiligen, wird sich Hessen ebenfalls in angemessener Weise mit einer entsprechenden Anschubfinanzierung an dieser Maßnahme beteiligen. Mittels dieser Gen- Datenbank können Verbraucher, Behörden, Landwirte, Händler, Schlachthöfe, Handwerker und die Lebensmittelbranche in jeder Lebens- oder Produktions- phase die Herkunft von Tier oder Fleisch sicher nachvollziehen.

Entsorgung von Futtermitteln tierischer Herkunft

Seit Anfang Dezember 2000 ist die Verwendung von Futtermitteln tierischer Herkunft EU-weit verboten. Für die Entsorgung der Restbestände hat der Bund eine Kostenbeteiligung zu einem Drittel angeboten. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder sich an den Entsorgungskosten in gleicher Weise beteiligen. Nach überschlägigen Schätzungen sind in Hessen ca. 3.600 t Futtermittel zurückzuholen, zu entschädigen und zu verwerten (verbrennen). Die dafür anzusetzenden Gesamtmittel belaufen sich schätzungsweise auf 2,3 Mio. DM.

Bei der Unterstellung einer 33 %igen finanziellen Beteiligung der Länder ergibt sich somit ein Betrag von 700.000 DM, der für die hessische Aktion im Haushalt veranschlagt wird.

700 000 DM für Qualitätssicherungs- und Herkunftssystem „Hessische Regionalmarke“

Für gezielte Informations- und Werbekampagnen der hessischen Marketing- gesellschaft „Gutes aus Hessen“ in Zusammenarbeit mit dem hessischen Fleischerhandwerk und anderen in diesem Bereich tätigen Interessengruppen wird ein Betrag von 700 000 DM als kurzfristige Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt. Ziel ist eine transparente Wertschöpfungskette vom Landwirt zum Verbraucher im Sinne einer „gläsernen Produktion“. Diese Strategie soll unter dem Dach des etablierten Qualitätssicherungs- und Herkunftssystems „Hessische Regionalmarke“ im Rindfleischsektor ausgebaut werden. Die Agrarstruktur- politik wird weiter eine gesunde und wirtschaftlich tragfähige landwirtschaftliche Tierproduktion, aber auch erzeugernahe Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen erhalten bzw. weiter ausbauen.

Verbraucherinformation und -aufklärung

Das Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittel tierischer Herkunft, insbesondere Rindfleisch und Rindfleischprodukte ist durch die BSE Problematik und auch die Falschdeklaration von Lebensmitteln erschüttert. Zur Wiedergewinnung des Vertrauens in hessische bzw. deutsche Lebensmittel tierischer Herkunft bedarf es u.a. verstärkter Anstrengungen der vor Ort tätigen Institutionen, wie z.B. dem Landfrauenverband Hessen mit den „Botschafterinnen für hessische Agrarprodukte“. Zur Intensivierung dieser Aktivitäten wird dem Landfrauenverband Hessen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 25.000 DM zugesagt.

Rindfleischetikettierung

Mit der VO EG 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleisch- erzeugnissen soll bei der Vermarktung ein Höchstmaß an Transparenz sichergestellt werden. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, angemessene und wirksame Kontrollen durchzuführen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten wird mit einer anerkannten, privaten Kontrollstelle die erforderlichen Untersuchungen in den Betrieben des Fleischhandels durchführen, die ausschließlich der obligatorischen Rindfleischetikettierung unterliegen. Betriebe, die sowohl die obligatorische wie auch die fakultative Rindfleischetikettierung anwenden, werden weiterhin von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Frankfurt kontrolliert.

Einrichtung eines ernährungswirtschaftlichen Beirats

Um das Vertrauen der Verbraucher in die landwirtschaftliche Erzeugung und deren Erzeugnisse zurückzugewinnen, werden die bereits eingeleiteten Prozesse der Einbeziehung von Natur-, Umwelt- und Tierschutzbelangen im Handeln der landwirtschaftlichen Betriebe weitergeführt. Darüber hinaus wird der Dialog zwischen allen mit Ernährungsfragen befassten Interessen- gruppen auf einer sachlichen und fachlich fundierten Ebene intensiviert. Hierzu wird beim HMULF und HSM ein ernährungswirtschaftlicher Beirat eingerichtet. Dieser besteht aus Vertretern der Landwirtschaft, der Verbraucher, der Wissenschaft, der Parteien, der Ernährungswirtschaft und des Lebensmittelhandels. Dieser Beirat tritt regelmäßig unter dem Vorsitz der Ministerin/des Ministers zusammen, erörtert aktuelle Fragen der Lebensmittelherstellung und- sicherheit und gibt entsprechende Empfehlungen an die Landesregierung.

Verbot von Tiermehl, Risikomaterialien, Separatorenfleisch bundes- und EU-weit regeln

Hessen erhebt in dem Programm auch klare Forderungen an Bund und EU. „Tiermehl darf EU-weit – zeitlich unbefristet – generell nicht mehr in den Nahrungsmittelkreislauf gelangen“, erläuterte Marlies Mosiek-Urbahn. Die Landesregierung werde an der Erarbeitung von Konzepten zur Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern mitarbeiten. Um jeglichen Missbrauch auszuschließen, müsse die Herstellung von Tiermehl generell verboten werden.

Bei Rindern, Schafen und Ziegen aller Altersklassen müsse das Risikomaterial bei der Schlachtung entfernt und unschädlich beseitigt werden. Auch hierfür sei eine bundes- und EU-weite Regelung erforderlich. Hessen plädiere für ein generelles EU-weites Verbot der Verarbeitung von zentralem Nervengewebe. Das Gebot der Entfernung von Risikomaterial müsse ergänzt werden durch ein Verwendungsverbot des Materials als Ausgangsstoff für Medizinprodukte. Des weiteren solle Separatorenfleisch zur Lebensmittelherstellung verboten werden. Für Großbritannien sowie alle Mitgliedstaaten, die Strategien zur Bekämpfung von BSE nicht erfüllten, müsse ein Verbringungs- und Exportverbot für Rindfleisch erlassen werden.

Wiesbaden, 20.02.2001

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