BMU: Leitfaden zur umweltfreundlichen Entsorgung von Tiermehl
(aho) – Das Bundesumweltministerium hat heute einen Leitfaden zur umweltfreundlichen Entsorgung von Tiermehl auf seiner Homepage eingestellt. Auf über 60 Seiten werden darin technische Anforderungen benannt und den Betreibern entsprechender Behandlungsanlagen Empfehlungen zum Umgang mit diesen Stoffen an die Hand gegeben. Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin stellt der Leitfaden eine wertvolle Arbeitshilfe dar, weil er den aktuellen Kenntnisstand der verfahrenstechnischen Bedingungen bei der Tiermehlentsorgung zusammenfasst und erläutert.
„Der Leitfaden zeigt eine Reihe von unterschiedlichen Entsorgungswegen auf, macht Vorschläge für bestimmte Mindestanforderungen bei der Behandlung und räumt – soweit wie möglich – bestehende Unsicherheiten im Umgang mit diesen Stoffen in der Öffentlichkeit sowie bei Anlagenbetreibern, Beschäftigten und Behörden aus,“ sagte der Minister. Damit werde ein weiterer wichtiger Schritt zur Bewältigung der BSE-Krise unternommen. In Deutschland fallen durch das am 1. Dezember 2000 erlassene Verfütterungsverbotsgesetz jährlich rund 1 Million Tonnen Tiermehl und – fette an, die nun umweltfreundlich entsorgt werden müssen.
In dem Leitfaden im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes kommen Experten aus Wissenschaft, Technik und Behörden einhellig zum Ergebnis, dass nur thermische Behandlungsverfahren zur umweltfreundlichen Entsorgung des Tiermehls geeignet sind. Grundsätzlich betrifft das Hausmüll- und Sonderabfallverbrennungsanlagen, Steinkohle- kraftwerke und Zementwerke. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende immissions- schutzrechtliche Genehmigung. Die Entsorgung erfolgt auf der Grundlage des Tierkörperbeseitigungsgesetzes. Bislang liegen nur wenige praktische Erfahrungen aus dem Einsatz von Tiermehl und -fetten in Verbrennungs- anlagen vor. Deshalb war es erforderlich, einen solchen Leitfaden einem breiten Kreis von Betreibern thermischer Behandlungsanlagen zur Verfügung zu stellen, um Entsorgungsengpässe zu vermeiden.
Nr. 34/01 Berlin, 20. Februar 2001