EU zur Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich
Die Europäische Kommission ergriff heute erste Schutzmaßnahmen als Reaktion auf das Auftreten der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich. Die Ausfuhr von lebenden Tieren, Frischfleisch und Fleisch- produkten, Milch und Milchprodukten sowie anderen tierischen Erzeug- nissen aus dem VK in andere Teile der Gemeinschaft ist bis zum 1. März 2000 verboten, sofern nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Entscheidung gilt mit sofortiger Wirkung und wird auf der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses überprüft, die für den 27. Februar 2001 vorgesehen ist.
Am 20. Februar 2001 wurden aus dem Vereinigten Königreich Ausbrüche von Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet, die in einem Schlachthof und einem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb in der Grafschaft Essex festgestellt worden sind. Zusätzlich zu den Maßnahmen gemäß der Richtlinie des Rates zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche haben die britischen Behörden bereits Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Seuche getroffen.
Die Seuchenlage macht jedoch eine Verschärfung der vom Vereinigten Königreich bereits getroffenen Maßnahmen zur MKS-Bekämpfung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen der Gemeinschaft zur Beschränkung des Transports möglicherweise von der Seuche betroffener Tiere und daraus hergestellter Produkte in andere Teile der Europäischen Union erforderlich.
Insbesondere wird untersagt:
lebende Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und andere Paarhufer sowie deren Keimgewebe aus dem Vereinigten Königreich in andere Teile der Gemeinschaft zu verbringen;
Produkte, insbesondere Frischfleisch und Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte, Felle und Häute sowie andere tierische Erzeugnisse aus diesen Arten aus dem Vereinigten Königreich in andere Teile der Gemeinschaft zu versenden, sofern diese Produkte nicht vor dem 1. Februar 2001 gewonnen oder so behandelt wurden, dass das Risiko einer Verbreitung des MKS-Virus ausgeschlossen ist.
Maul- und Klauenseuche ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Wiederkäuern und Schweinen. Die Seuche ist gekennzeichnet durch die Bildung von Bläschen an den Klauen und im sowie um das Maul der Tiere. Sie verursacht erhebliche wirtschaftliche Verluste für die Landwirte. Allgemein bedeutet das Auftreten der Seuche Einschränkungen des internationalen Handels mit Tieren und Produkten wie Fleisch, Milch und bestimmten Käsesorten aus dem betroffenen Land. Das Auftreten der Seuche bei Tieren stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Die Kommission verfolgt die Situation aufmerksam und hat dabei die umfassende Unterstützung der britischen Veterinärbehörden. Die Lage wird auf der für den 27. Februar 2001 vorgesehenen Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses überprüft; bis dahin dürften Ausmaß der Seuche und Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahmen deutlicher zu überblicken sein.
Brüssel, 21. Februar 2001