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Nationaler Krisenplan Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche ist eine für Tiere hochgefährliche und hochinfektiöse Krankheit, die für den Menschen keine Gefährdung darstellt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu unterbinden, bittet das Verbraucherministerium alle Reisenden eindringlich, aus dem Vereinigten Königreich absolut keine Lebensmittel tierischen Ursprungs mitzubringen. Besucher des Vereinigten Königsreichs sollten nach Rückkehr keine landwirtschaftlichen Betriebe aufsuchen. Diese Vorsichtsmaßnahme dient ausschließlich dem Schutz der Tierbestände.

Sofort nach Bekanntwerden der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien hat die EU-Kommission in einer Eilentscheidung weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche beschlossen. Dazu gehört ein vollständiges Ver- bringungsverbot für Klauentiere und die von ihnen stammenden Erzeugnissen, die den MKS-Erreger übertragen könnten. Das Verbot gilt nicht für Erzeugnisse, die vor dem 1. Februar 2001 hergestellt wurden. Die Bundesregierung hat die Bundesländer unverzüglich über diese Regelung informiert und ihnen die Listen sämtlicher Lieferungen von lebenden Tieren, die in den letzten drei Wochen vor dem 22. Februar 2001 nach Deutschland geliefert wurden, übermittelt. Die Bundesländer haben daraufhin die notwendigen Vorsorgemaßnahmen getroffen.

Für die zu ergreifenden nationalen Maßnahmen gilt der Bundesmaßnahmen- katalog Tierseuchen, der die Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen im Einzelnen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen regelt.

Über das weitere Vorgehen berät der EU-Agrarministerrat am 26. Februar und der Ständige Veterinärausschuss am 27. Februar. Dabei geht es insbesondere darum, ob die bisherige Exportsperre für das gesamte Vereinigte Königreich bestehen bleibt oder auf die von der Seuche betroffenen Regionen beschränkt wird.

Das Bundesverbraucherministerium läßt darüber hinaus z.B. über Flughäfen, Häfen oder Automobilclubs beiliegendes Informationsblatt an Reisende verteilen.

Sehr geehrte Reisende! Sehr geehrter Reisender!

In Großbritannien ist die für Klauentiere (inbesondere Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) so gefährliche Maul- und Klauenseuche aufgetreten !

Diese Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, sie ist jedoch eine hochgradig ansteckende Viruskrankheit, welche zu schweren wirtschaftlichen Verlusten bei den empfänglichen Tierarten führen kann und daher immer zu Sperrmaßnahmen zwingt.

Es ist nicht sicher, ob Sie aus einer Region anreisen, in der Maul- und Klauenseuche vorkommt. Daher besteht die Gefahr, dass Sie ohne Ihr Wissen und unbeabsichtigt den Erreger dieser Seuche einschleppen und so Leben und Gesundheit der einheimischen Klauentiere gefährden. Denn Sie reisen in ein Land ein, in welchem diese Tierseuche unter großem Aufwand ausgerottet wurde.

Bitte beachten Sie:

Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Fleisch und Milch sowie deren Produkte, durch Häute, Felle und Trophäen, aber auch Kleider und Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gegenden übertragen werden.

Daher werden Sie gebeten, die zuständigen Zoll- oder Veterinärbeamten bei der Einreise zu informieren, falls Sie

– tierische Produkte für den eigenen Verzehr, als Geschenk oder zum Handel in Ihrem Gepäck mit sich führen oder

– in den letzten 2 Wochen ein Gehöft, in dem Rinder, Schafe, Ziegen oder Schweine gehalten wurden, in Ihrem Herkunftsland oder anderen Ländern während Ihrer Reise besucht haben.

Falls Sie ein Gehöft besucht haben, sollten Sie Ihre Schuhe und Kleidung reinigen und desinfizieren und für mindestens eine Woche den Besuch von Gehöften oder anderen Einrichtungen mit empfänglichen Tieren vermeiden.

Zusätzlich bitten wir Sie, folgende Maßnahmen strengstens zu beachten:

– Füttern Sie niemals Tiere, auch keine Schweine, mit Speiseresten !

– Speisereste sind in Plastikbeuteln verpackt in die dafür vorgesehenen hermetisch schließenden Abfallbehälter zu verbringen !

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