Niedersachsen: Ab sofort Entsorgung von verbotenen Futtermitteln
(aho) – Vor dem 2. Dezember 2000 von Landwirten beschaffte und ab dem 2. Dezember 2000 verbotene Futtermittel können ab sofort entsorgt werden. Im Vorgriff auf die jetzt dafür angekündigten Bundesmittel erstattet das Land die Kosten. Ansprechpartner für die Annahme der entsprechenden Futtermittel sind die zuständigen Abfallbehörden der Landkreise. Entschädigungsanträge sind an die örtlichen Dienststellen der beiden Landwirtschaftskammern zu richten, teilte heute Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels mit.
Das Verfahren der Anlieferung von verbotenen Futtermitteln ist in Niedersachsen bereits im Vorfeld geregelt worden. Die Bezirks- regierungen haben die Abfallbehörden und die Besitzer derartiger Futtermittel bereits darüber informiert, dass die Futtermittel nach abfallrechtlichen Regelungen zu entsorgen sind. Die Landwirte müssen die Lieferscheine und Rechnungen bereit halten und den Nachweis über die Ablieferung des Materials für die Kostenerstattung aufbewahren, fügte Bartels hinzu.
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Hannover, 27.02.01