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Wirkung des Schimmelpilzgiftes Ochratoxin A verstärkt erforschen

(aho) – Die Wirkung des Schimmelpilzgiftes Ochratoxin A, das Nieren, Leber und das Immunsystem schädigen kann und in Getreidestäuben sowie Mälzereien vorkommt, auf Beschäftigte im Bereich der Herstellung und Verarbeitung von Futtermitteln und Malz soll nach Ansicht der Hessischen Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn verstärkt untersucht werden. „Die Verarbeitung von Futtermitteln, die entsprechend belastet sind, ist unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes, aber auch der Tiergesundheit und des vorbeugenden Verbraucherschutzes nicht unbedenklich“, erklärte sie auf eine parlamenta- rische Anfrage hin. Dies habe eine Studie der Bundesanstalt für Fleisch- forschung ergeben. Zudem hätten tierexperimentelle Studien eine nieren- schädigende und krebserzeugende Wirkung von Ochratoxin A ergeben.

„Es besteht Forschungsbedarf bezüglich der Wirkung bei exponierten Beschäftigten“, betonte die Ministerin. Der Landesgewerbearzt im Hessischen Sozialministerium führe seit 1999 eine Studie zu Gesundheitsgefahren in hessischen Getreidemühlen durch. Neben dem Zusammenhang zwischen der beruflichen Staubbelastung und der Häufigkeit von allergisch bedingten Atemwegserkrankungen werde auch die Häufigkeit von Nierenerkrankungen bei den Beschäftigten untersucht. Mit der Fertigstellung der Studie werde Mitte 2001 gerechnet.

„Beschäftigte in Getreidemühlen sind die Berufsgruppe mit dem dritt- höchsten Risiko für die Entwicklung einer anerkannten allergisch bedingten Atemwegserkrankung“, gab Marlies Mosiek-Urbahn zu bedenken. Die gefähr- lichste Wirkung von Getreidestäuben stelle die Staubexplosion dar. Ferner enthielten Getreidestäube Allergene, die bei Beschäftigten allergisch bedingte Atemwegserkrankungen in Form des allergischen Schnupfens und des allergischen Asthma bronchiale verursachen können. Es lägen derzeit aber keine Erkenntnisse vor, ob das Schimmelpilzgift Ochratoxin A bei diesen exponierten Personen eine nierenschädigende oder sogar krebserzeugende Wirkung haben kann. Daher sei es bislang nicht als gesundheitsschädlich eingestuft worden. Ein Grenzwert für Ochratoxin A in der Atemluft existiere weder in der Bundesrepublik noch in anderen Industrieländern.

Der Hessischen Futtermittelüberwachung seien keine Futtermittel bekannt, die aus Getreidestäuben hergestellt, in den Verkehr gebracht oder in Mischfutter eingesetzt würden. Anfallende Stäube in den Futtermittelwerken und Mälzereien würden in Hessen getrennt gesammelt, gelagert und als Abfall entsorgt. Malz- und Getreideproben für die Lebensmittelindustrie würden regelmäßig im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf Ochratoxin A untersucht. Bei Betriebskontrollen werde darauf geachtet, dass in den Mälzereien eine sorgfältige Reinigung der Ausgangsmaterialien erfolge.

Getreide- und Malzstäube dürften nicht zu Futterzwecken verwendet werden. In der Praxis würden aber Stäube, die im Landhandel bei der Getreideannahme anfallen, in der Regel von den Landwirten wieder zurück genommen oder an Jäger zur Wildfütterung abgegeben. Es sei beabsichtigt, die hessische Jägerschaft zu informieren und in begrenztem Umfang kostenlose Unter- suchungen von Proben anzubieten. Ob Ochratoxin A die Gesundheit der Tiere beeinträchtige, hänge von der Tierart ab. Rinder seien aufgrund ihrer Pansenaktivität in der Lage, das mit dem Futter aufgenommene Gift zu deaktiveren. Schweine dagegen seien relativ empfindlich gegenüber dieser Substanz.

Hinsichtlich des Verbraucherschutzes zeigten Ergebnisse des Deutschen Ochratoxin A-Projektes, dass Verbraucher in Deutschland mit den zur Zeit im Handel befindlichen Lebensmitteln rund 0,5 Nanogramm Ochratoxin pro Kilogramm Körpergewicht am Tag aufnehmen. Damit werde der Wert für eine tolerable Dosis von 5 Nanogramm pro Körpergewicht pro Tag, den der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU vorgeschlagen habe, nur zu zehn Prozent ausgelastet.

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