Schleswig-Holstein dämmt MKS-Risiko weiter ein
(aho) – Überprüfungen des Ministeriums für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus haben ergeben, dass kein Fleisch von Klauentieren direkt von Großbritannien nach Schleswig-Holstein eingeführt worden ist. Jedoch haben die Veterinärbehörden im Kreis Pinneberg jetzt erfahren, dass seit dem 1. Februar größere Mengen Schweinefleisches aus Großbritannien über Hamburg nach Schleswig-Holstein geliefert worden sind. Das Fleisch war in drei Betrieben in Hamburg zerlegt worden, bevor es nach Schleswig-Holstein gebracht wurde. Die Veterinärbehörden in Schleswig- Holstein waren darüber weder von dem Hamburger Zerlegebetrieb, noch von der Hamburger Veterinärbehörde informiert worden.
Die Ministerin für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus, Ingrid Franzen hat aus diesem Grund heute (2. März) die Hamburger Veterinärbehörden aufgefordert, Schleswig-Holstein alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die Lieferungen von englischem Fleisch über Hamburg nach Schleswig-Holstein betreffen. In einem Brief an die Hamburger Gesundheitssenatorin Karin Roth schreibt Ministerin Franzen: „Um ein Übergreifen der Maul- und Klauenseuche auf den europäischen Kontinent zu verhindern, ist es von größter Bedeutung, dass Fleisch aus Großbritannien identifiziert und unschädlich beseitigt wird.“
Unterdessen hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft auf Initiative des schleswig-holsteinischen Ministeriums für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus einen Erlass für alle Bundesländer herausgegeben, in dem unter anderem folgende Maßnahmen zur Unterbindung der MKS-Verbreitung bekanntgemacht werden:
· Vernichtung von frischem Fleisch von Klauentieren, das nach dem 1. Februar 2001 aus England nach Deutschland gekommen ist.
· Dies gilt nicht für bereits verarbeitetes Fleisch (Wurstwaren) wenn es nach seiner Zubereitung einem einheitlich auf die gesamte Substanz einwirkenden pH-Wert von unter 6 ausgesetzt worden ist, oder so erhitzt worden ist, dass das MKS-Virus komplett abtötet wird (ab 60 Grad C, 30 Minuten lang).
· Appell an die Wirtschaft, auf den Transport von wirtschaftlichen Gütern, z.B. Rüben, zu verzichten, die direkt aus Großbritannien kommen.
· Intensivierung der Kontrollen und verstärkte Desinfektionsmaßnahmen von Transportfahrzeugen mit landwirtschaftlichen Gütern, die aus England einreisen.
· Innerdeutsche Tiertransporte von Klauentieren sollen nur Direkt- lieferungen von Betrieb zu Betrieb zugelassen werden um Kontakte zwischen den Betrieben durch Sammeltransporte zu verhindern.
· Die zeitlich ausgedehnte Sperrung aller Viehmärkte und Sammelstellen bis auf Weiteres (zuvor bis 6. März verordnet).
Ministerin Franzen: „Mit dieser Rechtssicherheit werden wir in unserem Land jetzt verstärkt die Häfen und Grenzübergänge kontrollieren und die Einhaltung dieser Maßnahmen strikt durchsetzen. Unverarbeitetes Fleisch, das nach dem 1. Februar nach Schleswig-Holstein gekommen ist, wird vernichtet. Bereits verarbeitetes Fleisch muss so behandelt werden, dass der MKS-Virus komplett abgetötet wird.
Um das Risiko der Übertragung von MKS soweit wie möglich zu minimieren, sind diese Maßnahmen gut geeignet. Ich freue mich, dass sich die Bundesregierung unseren Vorschlägen angeschlossen hat und appelliere an alle Länder, ebenso vorzugehen.“