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MV: Fleischlieferungen aus England

(aho) – Das Landwirtschaftministerium in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wurden am Samstagabend durch die Hamburger Gesundheitsbehörde über Lieferungen von Schweinefleisch aus Großbritannien über Hamburger Zerlegebetriebe an nach Mecklenburg- Vorpommern informiert. Die Lieferungen an Fleischverarbeitungs-. und Fleischhandelsunternehmen in den Landkreisen Bad Doberan und Nordwestmecklenburg und Rostock erfolgte zwischen dem 3. und 21. Februar und damit vor der amtlichen Feststellung der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien. „Insofern kann man den Unternehmen auch kein Fehlverhalten unterstellen. Aber von den zuständigen Behörden in Hamburg hätte ich eine frühere Information erwartet“, erklärt Landwirtschafts- minister Till Backhaus. Die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sind derzeit dabei in den betroffenen Betrieben noch vorhandenes Fleisch aus diesen Lieferungen sicherzustellen. Dieses Fleisch wird dann in der Tierkörperbeseitigungsanlage unschädlich vernichtet. „Wir müssen jedoch davon ausgehen, dass wir kaum noch Fleisch aus diesen Lieferungen antreffen werden. Ich möchte hervorheben möchte, dass für den Menschen von diesem Fleisch keine direkte Gefahr ausgeht. Mit der Verarbeitung wurde auch das MKS-Virus getötet, da es gegenüber Hitze und dem Einfluss bestimmter Säuren bei der Fleischverarbeitung empfindlich ist“, erklärt Backhaus. Die Hauptgefahr besteht allerdings in der Übertragung des Virus. Deshalb werden die Unternehmen aufgefordert, ihre Anlagen und Gebäude zu reinigen und zu desinfizieren. Darüber hinaus wird festgestellt, ob Angestellte der Unternehmen Kontakt zu Klauentieren in dem fraglichen Zeitraum hatten, z.B. bei Hausschlachtungen. Diese Kontakttiere werden unter amtliche Beobachtung gestellt. Da die Gefahr der Ausbreitung der MKS weiterhin akut ist, hat Mecklenburg-Vorpommern seine Allgemeinverfügung über das Verbot von Tierschauen und Veranstaltungen mit Klauentieren um zwei Woche verlängert. Dieses Verbot gilt jetzt vorläufig bis zum 21.3.2001.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Mecklenburg-Vorpommern Nr.: 39 v. 05.03.2001

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