Nordkorea prüft deutsche Bedingungen für Rindfleisch-Lieferungen
(aho) – In seinem Schreiben an Bundesverbraucherministerin Renate Künast erklärte der Landwirtschaftsminister der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik, Kim Chang Sik, eine prinzipielle Bereitschaft seiner Regierung, auf die Bedingungen der Bundesregierung für Nahrungsmittelhilfe einzugehen.
Daraufhin sind auf Arbeitsebene am Freitag in Bonn die Gespräche zwischen nordkoreanischer und deutscher Seite fortgeführt worden. Dabei wurden die Bedingungen konkretisiert, die der koreanischen Seite in einem ersten Gespräch mit Fachleuten des Bundesverbraucherministeriums, des Bundes- ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Auswärtigen Amtes am 20. Februar als Voraussetzung einer Nahrungsmittelhilfe genannt worden waren,
· die ungehinderte Durchführung durch eine unabhängige internationale Hilfsorganisation
· die ungehinderte Kontrolle des Verbleibs der Lieferung bis hin zu den Menschen in Nordkorea und Sicherstellung der notwendigen Infrastruktur sowie
· die Möglichkeiten zur Prüfung der Infrastruktur durch ein Expertenteam.
In dem Gespräch am Freitag wurden insbesondere technische Fragen angesprochen. Darüber hinaus wurde die koreanische Seite gebeten, eine ungehinderte Berichterstattung über die Abwicklung einer eventuellen Aktion durch begleitende Journalisten zuzulassen. Die Vertreter der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik sagten rasche Prüfung zu. Wenn Nordkorea sich definitiv bereit erklärt, die von Deutschland genannten Voraussetzungen zu erfüllen, werden deutsche Experten die Infrastruktur vor Ort prüfen.
„Wir sind grundsätzlich interessiert, der nordkoreanischen Bevölkerung zu helfen“, so Künast.