Scrapie-Überwachung und -bekämpfung soll verbessert werden
(aho) – Mit einem aktiven Überwachungsprogramm auf Scrapie soll ab Juli die Überwachung und Bekämpfung dieser Krankheit weiter verbessert werden. Das sieht ein von der Europäischen Kommission vorgelegter Entwurf für eine Entscheidung vor. Die Bundesregierung hatte mit ihrem Memorandum zur Überwachung und Bekämpfung von Scrapie bereits im Januar ein solches Programm angeregt, um einen genauen Überblick über den Gesundheitsstatus der EU-Schafbestände zu erhalten und jegliche Risiken für die Verbraucher beim Verzehr entsprechender Produkte auszuschließen. Das Bundesverbraucher- ministeriums erwartet, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten einem Überwachungsprogramm positiv gegenübersteht.
Das von der Kommission vorgeschlagene Überwachungsprogramm sieht vor, sowohl bei verendeten als auch bei Schlachtschafen ab einem noch festzulegenden Alter grundsätzlich eine hohe Anzahl von Stichproben mit Schnelltests auf Scrapie zu untersuchen. In Mitgliedstaaten mit kleinen Schafbeständen sollen stattdessen Tiere getestet werden, die Anzeichen einer chronischen Krankheit zeigen.
Der Vorschlag greift die ersten beiden Vorschläge des deutschen Memorandums zur Überwachung und Bekämpfung von Scrapie auf, in dem die Bundesregierung gefordert hatte, die gemeinschaftlichen Vorschriften zur epidemiologischen Überwachung zu verschärfen und die Mitgliedstaaten zu verpflichten, alle verendeten Schafe sowie Schlachtschafe über 12 Monate auf BSE bzw. Scrapie zu testen. Im Memorandum war darüber hinaus gefordert worden, das Schutzniveau beim Handel mit Schafen und Ziegen sowie deren Fleisch und Fleischerzeugnissen, zu verbessern, um jegliche Risiken für die Verbraucher beim Verzehr entsprechender Produkte auszuschließen. Mit diesen Frage wird die Kommission den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss befassen, dessen Stellungnahme zunächst abzuwarten bleibt.
Eine Entscheidung zu ihrem Vorschlag wird die Europäische Kommission dem Ständigen Veterinärausschuss voraussichtlich im April vorlegen, teilt das Bundesverbraucherministerium mit.