Bundesforschungsanstalt bestätigt ersten BSE-Fall in Rheinland-Pfalz
(aho) – Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BfAV) in Tübingen hat den ersten BSE-Fall in Rheinland-Pfalz bestätigt. Dabei handelt es sich um ein fünf Jahre altes Schlachttier. Die Identität der Probe und des Tieres wird in einem Genomtest nochmals überprüft. Die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz sowie des Bundes wurden unmittelbar informiert. Der Schlachthof wurde desinfiziert. Die Schlachtstraße, das heißt alle Tiere, die unmittelbar vor beziehungsweise an diesem Tag nach dem positiv getesteten Tier geschlachtet wurden, ist von den Behörden beschlagnahmt worden. Sie werden der unschädlichen Beseitigung zugeführt. Der betroffene Hof ist bereits seit vergangener Woche nach dem ersten positiven Schnelltestergebnis von den Behörden vorsorglich gesperrt worden. Diese Sperre bleibt bis auf weiteres bestehen.
Rheinland-Pfalz strebt nach wie vor bei einer Tötung der Tiere eine Kohortenlösung statt einer Tötung des Gesamtbestandes an. Eine dies- bezügliche Rechtsgrundlage des Bundes gibt es derzeit noch nicht. In der Frage Kohortenlösung oder Tötung des Gesamtbestandes hat der Bund jedoch angekündigt, in Kürze eine entsprechende Dringlichkeitsverordnung vorzulegen. Sollte die angekündigte Rechtsgrundlage eine Kohortenlösung nicht zulassen, wird nach Maßgabe des Bundesmaßnahmenkataloges entschieden.
Im Hinblick auf die angestrebte Kohortenlösung wurde vom Land zur eindeutigen Identifizierung des Tieres eine Genom-Analyse in Auftrag gegeben. Sie soll dazu beitragen, die Identität des Tieres sowie dessen verwandtschaftlichen Verhältnisse zweifelsfrei zu klären. Diese Genom-Analyse ist wichtig, um die richtige Kohorte zu bestimmen. Das Ergebnis der Analyse wird voraussichtlich in der nächsten Woche vorliegen und vom Umweltministerium bekannt gegeben.
Nach der Bestätigung durch das Labor in Tübingen haben die zuständigen Veterinärbehörden und landwirtschaftlichen Behörden unverzüglich die weiteren erforderlichen Schritte gemäß Bundesmaßnahmenkatalog eingeleitet. Dazu gehört neben der Aufrechterhaltung der Betriebssperre unter anderem die Beschlagnahme und Kontrolle der im betroffenen Betrieb vorhandenen Futtermittel. Dabei werde auch ermittelt, welche Futtermittel in den letzten Jahren eingesetzt wurden.
Der Verbraucherschutz ist durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen der Behörden in vollem Umfang gewährleistet. Weitere Einzelheiten zu diesem Fall werden im Interesse der Betroffenen nicht gegeben.
Mainz, 07.03.01 Ministerium für Umwelt und Forsten