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MKS: Ergebnisse der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses

(aho) – Der Ständige Veterinärausschuss gab heute eine befürwortende Stellungnahme zu einem Vorschlag der Kommission ab, die nach den Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich etroffenen Schutzmaßnahmen bis zum 27. März 2001 zu verlängern. Die Versendung von lebenden Tieren, Frischfleisch und Fleischprodukten, Milch und Milchprodukten sowie anderen tierischen Erzeugnissen aus dem VK bleibt weiterhin verboten, sofern sie nicht einer entsprechenden Behandlung unterzogen wurden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen sollen noch die folgenden Schutzmaßregeln getroffen werden: eine EU-weite Sperrung von Viehmärkten und Viehsammelstellen für alle für MKS empfänglichen Tierarten, ein totales Verbringungsverbot für alle empfänglichen Arten außer zum Schlachthof oder direkt von Betrieb zu Betrieb nach entsprechender Genehmigung der zuständigen Behörden, Desinfektion der Reifen aller Fahrzeuge, die aus dem VK in andere Mitgliedstaaten fahren. Der Vorschlag wird in den nächsten Tagen von der Kommission formell verabschiedet und auf der nächsten Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses, die voraussichtlich am 20. und 21. März 2001 stattfinden wird, erneut geprüft. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind außerdem der Auffassung, dass die Impfung keine angemessene Reaktion auf den Ausbruch der Seuche wäre.

Zwischen dem 20. Februar und dem 6. März 2001 wurden im Vereinigten Königreich 80 Ausbrüche von Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet. Am 21. Februar 2001 hat die Kommission Schutzmaßnahmen erlassen, um die Versendung lebender Tiere der für MKS empfänglichen Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und andere Paarhufer) sowie von entsprechenden Tierprodukten aus dem Vereinigten Königreich zu beschränken.

Am 1. März 2001 wurden diese Maßnahmen verlängert und es wurde beschlossen, die aus dem Vereinigten Königreich in andere Mitgliedstaaten verbrachten Schafe und Ziegen zu töten und die anderen für die Seuche empfänglichen Tiere in den Mitgliedstaaten zu isolieren.

Der Ständige Veterinärausschuss hat die Lage in Bezug auf die Ausbrüche im Vereinigten Königreich und in Bezug auf die Situation in den anderen Mitgliedstaaten überprüft. Er hat einen sehr detaillierten Bericht über die Lage im Vereinigten Königreich erhalten, insbesondere über die genaue Epidemiologie der Seuche, und er hat die Maßnahmen, die die Behörden des Vereinigten Königreichs zur Tilgung der Seuche ergriffen haben, nachdrücklich befürwortet. Der Ausschuss erhielt außerdem detaillierte Informationen über verschiedene Verdachtsfälle in anderen Mitgliedstaaten, die in den letzten Tagen aufgetreten sind, und wurde über die daraufhin erlassenen Maßnahmen unterrichtet. Er beglückwünschte alle Mitgliedstaaten zu ihrem raschen und effizienten Eingreifen.

Der Ständige Veterinärausschuss hat befürwortend zu folgenden von der Kommission vorgeschlagenen Schutzmaßregeln Stellung genommen:

· eine Weiterführung der Maßnahmen für das Vereinigte Königreich bis zum 27. März;

· eine vierzehntägige EU-weite Sperrung von Viehmärkten und Viehsammelstelle für alle empfänglichen Arten;

· ein vierzehntägiges Verbringungsverbot für alle empfänglichen Arten, ausgenommen nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörden die direkte Verbringung zum Schlachthof oder zu einem anderen Betrieb;

· Desinfektion der Reifen aller Fahrzeuge, die vom Vereinigten Königreich in andere Mitgliedstaaten fahren.

Außerdem hat sich der Ausschuss eingehend mit dem Für und Wider von Impfungen befasst. In Anbetracht der Tatsache,

· dass die infizierten Schafe nur sehr geringe Virusmengen ausscheiden und sich die Krankheit daher in dieser Phase kaum über die Luft ausbreitet,

· dass die Seuche im Vereinigten Königreich hauptsächlich Mastschafe befallen hat, die sich vor dem am 23. Februar verhängten Verbringungsverbot infiziert haben und die Infektion vorwiegend auf Viehmärkten und Viehhöfen erfolgt ist,

· dass die derzeitige Seuchenlage im Vereinigten Königreich sehr komplex ist,

· dass Vieles dafür spricht, dass das Virus bei Fortführung der Keulungspolitik auf die Kontakttiere beschränkt werden kann, bei denen es sich vorwiegend um Schafe handelt,

· dass die Behörden des VK für alle Tiere einen Herkunftsnachweis durchgeführt haben und

· dass das Virus sich bisher nicht in anderen Mitgliedstaaten ausgebreitet hat,

halten die Mitgliedstaaten und die Kommission Impfungen in dieser Phase nicht für die geeignete Reaktion auf den Seuchenausbruch. Der Ausschuss wies in diesem Zusammenhang auch auf die enormen Kosten einer generellen Impfung insbesondere für die Landwirte und auf die Auswirkungen für den Handel hin.

Die Kommission verfolgt die Situation weiterhin aufmerksam und hat dabei die umfassende Unterstützung der britischen Veterinärbehörden. Die Situation wird auf der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am 20. und 21. März 2001 erneut geprüft.

IP/01/321 Brüssel, 7. März 2001

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