MKS: Tiertransporte nur mit behördlicher Genehmigung
(ZDS) -Der ‚Ständige Veterinärausschuß‘ in Brüssel hat auf seiner Sitzung am 06.03. vorgeschlagen
– das von der EU-Kommission verhängte Ausfuhrverbot für lebende Tiere und Fleisch aus Großbritannien bis zum 27. März zu verlängern.
– Tiertransporte mit behördlicher Genehmigung nur noch vom Betrieb zum Schlachthof und von einem Betrieb zu einem anderen Betrieb (Direktverkehr) zuzulassen.
– Alle Viehmärkte für weitere 14 Tage zu schließen.
Es wird davon ausgegangen, dass die EU-Kommission diesen Vorschlag bereits heute Abend zustimmen wird. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt ist dann für Morgen zu rechnen. Eine Bekanntgabe im Bundes- anzeiger erfolgt voraussichtlich am Freitag oder Samstag, so dass frühestens ab Samstag eine bundeseinheitliche Transportregelung gilt. Unabhängig davon hat Verbraucherministerin Künast den Bundesländern empfohlen, bereits jetzt die Tiertransporte einzuschränken.
Vor dem Hintergrund des vorbeugenden Seuchenschutzes appelliert der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion an Landwirte und Viehhändler, eine Direktbelieferung von Betrieben – mit anschließender gewissenhafter Desinfektion der Transportfahrzeuge – ab sofort umzusetzen.