Präventivmaßnahmen zur Maul- und Klauenseuche verlängert
(aho) – Der Ständige Veterinärausschuss hat den Vorschlag der Kommission begrüßt, die Präventivmaßnahmen zu verlängern, mit denen eine Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche (MKS) verhindert werden soll.
Bis zum 27. März 2001 bleibt der Versand von lebenden Tieren, frischem Fleisch und Fleischprodukten, Milch und Milchprodukten und sonstigen tierischen Erzeugnissen aus dem Vereinigten Königreich verboten. Zusätzlich werden EU weit weitere Präventivmaßnahmen ergriffen:
· Tiermärkte für Tiere, die an MKS erkranken können, werden ausgesetzt.
· Der Transport der gefährdeten Tiere ist nur noch auf direktem Weg zum Schlachthof erlaubt oder zu einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb, wenn die jeweilige Behörde den Transport genehmigt hat.
· Fahrzeuge, die aus dem Vereinigten Königreich kommen, müssen desinfiziert werden.
Zwischen dem 20. Februar und dem 6. März 2001 ist die MKS 80 mal im Vereinigten Königreich diagnostiziert worden. Seit dem 21. Februar gelten Präventivmaßnahmen, um das europäische Festland vor der Seuche zu schützen.
Brüssel/Berlin, 07.03.2001 um 17:05