DBV-Appell: Verbot von Tiertransporten einhalten
(aho) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) appelliert an alle Landwirte und Viehhändler, die Beschlüsse des Ständigen Veterinärausschusses der EU strikt einzuhalten, wonach EU-weit der Viehhandel von Klauentieren bis zum 27.3.2001 untersagt wird. In Anbetracht der großen Maul- und Klauenseuchen-Gefahr begrüßt der DBV ausdrücklich diesen Beschluss, auch wenn ein hoher bürokratischer Aufwand damit verbunden ist. Nur auf Antrag kann bei der zuständigen Behörde ein Tiertransport zu einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Schlachthof genehmigt werden. Bedingung ist, dass die Tiere keinen Kontakt mit Tieren aus dritten Beständen haben. Sofern Tiertransporte in andere Mitgliedstaaten notwendig sind, müssen die Veterinärbehörden die zuständigen Behörden des Empfangsbetriebes 24 Stunden vorher informieren.
Deutscher Bauernverband