„Risiko-Minimierung bei Klärschlammverwertung erforderlich“
Offizialberatung rät von landwirtschaftlicher Verwertung ab
(aho) – „Das Ministerium Ländlicher Raum (Baden-Württemberg) rät von einer Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab.“ Dies erklärte die Ministerin für den Ländlichen Raum, Gerdi Staiblin, am Mittwoch (7. März) in Stuttgart. In einem Schreiben an die Regierungs- präsidien, die Ämter für Landwirtschaft und die Landesanstalten empfiehlt die Ministerin den Dienststellen, dies bei der Beratung zu beachten.
Die landwirtschaftliche Offizialberatung habe bisher eine neutrale Haltung zur Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen. Trotz der Regelungen der Klärschlammverordnung und der weiteren Reduzierung der durch Untersuchung feststellbaren Schadstoffbelastung der Abwässer verbleibe ein Restrisiko beim klärschlammabnehmenden Landwirt, so Gerdi Staiblin. Der Landwirt sei für die Qualität der von ihm erzeugten Lebensmittel verantwortlich. Obwohl zur Minimierung des Risikos bei der Ausbringung von Klärschlamm Verhaltensregeln aufgestellt wurden, werde zwischenzeitlich die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus verschiedenen Gründen zunehmend kritisch beurteilt. „Aus Vorsorgegründen und auch im Hinblick auf mögliche Rechtsfolgen der verschuldensunabhängigen Produkthaftung empfiehlt es sich deshalb, künftig von einer landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm abzuraten“, erklärte die Ministerin.
PRESSEMITTEILUNG, Ministerium für den ländlichen Raum Baden-Württemberg 63/2001 den 7. März 2001