Generelles Transportverbot für Klauentiere ab Samstag
(aho) – Ab Samstag (10. März) gilt ein generelles Transportverbot für alle Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild wie Damwild) und Kameliden in Deutschland. Diese Maßnahme wird wegen der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Großbritannien vorsorglich ergriffen und gilt vorerst bis zum 27. März.
Ausnahmen können durch das zuständige Veterinäramt für Transporte vom Betrieb zum Schlachtbetrieb und für Transporte zwischen zwei Betrieben genehmigt werden. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Tiere während des Transports keinen Kontakt zu Tieren aus anderen Beständen haben und die Transportfahr-zeuge gereinigt und desinfiziert werden. Dies gilt auch für Transportfahrzeuge, die zum landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Anträge für diese Ausnahme- genehmigung muss der Transporteur für jeden einzelnen Transport bei dem Veterinäramt stellen, in dessen Dienstbezirk sich der Abgangsort der Tiere befindet. Die Veterinärämter bei den Landratsämtern und Stadtkreisen haben einen Wochenend- und Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Wanderschäferei kann derzeit nicht betrieben werden. Triebgenehmigungen werden nicht erteilt. Im Einzelfall kann nur der Transport mit Fahrzeugen vom Veterinäramt genehmigt werden. Pferdehaltern wird empfohlen, bis zum 27. März ebenfalls auf Transporte zu verzichten. Das Ministerium geht davon aus, dass die betroffenen Unternehmen die Transporte in Eigenverantwortung auf das absolut notwendige Maß beschränken.