Zulassung für Schlachthof in Kalkar ruht
(aho) – Nachdem der Schlachthof im niederrheinischen Kalkar, dem von britischen Behörden vorgeworfen wird, Rindfleisch mit BSE-Risikomaterial exportiert zu haben, bis zum 08.03.2001keinen Widerspruch eingelegt hat, ist jetzt eine entsprechende Ordnungsverfügung in Kraft getreten. Die Zulassung des Schlachthofs ruht solange, bis alle Auflagen dieser Verfügung umgesetzt sind. Dazu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: Der Betrieb muss bei der Beseitigung des Risikomaterials am Schlachtband zusätzliches Personal für eine weitere Kontrolle einsetzen, das die ordnungsgemäße Entfernung von Risikomaterial gewährleistet. Darüber hinaus muss vor dem Versand von Rindfleisch nochmals eine betriebsinterne Endkontrolle durchgeführt werden. Das Personal, das Risikomaterial entfernt, muss speziell geschult werden. Alle Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: “ Ziel ist: Kein BSE- Risikomaterial darf auf den Markt kommen. Deshalb haben wir die Kontrollauflagen nochmals verschärft. Leider haben uns die britischen Behörden sehr spät und nur spärlich informiert, was unser Vorgehen hier unnötig erschwert hat. Die EU-Kommission muss darauf hinwirken, dass künftig die Behörden, die Lieferungen beanstanden, den Absender und die zuständigen Aufsichtsbehörden unverzüglich und umfassend über ihre Beanstandungen informieren. Nach EU-Recht darf beanstandete Ware erst dann vernichtet werden, wenn der Absender sein Einverständnis dazu gegeben hat. Auch im Sinne der Rechtssicherheit unserer Ordnungs- verfügung muss die EU-Kommission dafür sorgen, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.“
Düsseldorf, 08.03.2001