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Gefahrenlage in Baden-Württemberg drastisch verschärft

(aho) – „Die Entwicklung der Lage bei der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Vereinigten Königreich und seit kurzem auch in Frankreich gibt Anlass zu großer Sorge. Die Landesregierung hat deshalb mit großem Nachdruck alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine Einschleppung der Seuche zu verhindern.“ Dies erklärte die Ministerin für den Ländlichen Raum, Gerdi Staiblin, am Mittwoch (14. März) in Stuttgart.

Wie die Ministerin berichtet, wurden folgende Maßnahmen, teilweise im Vorgriff auf Regelungen des Bundes und der EU, ergriffen:

· Baden-Württemberg erteilt für Tiertransporte von und nach Frankreich keine Ausnahmegenehmigungen mehr. Praktisch ist damit der Transport von Tieren von und nach Frankreich untersagt. Für Frankreich sind sinngemäß dieselben Schutzmaßnahmen, wie sie für das Vereinigte Königreich gelten, anzuwenden. An den Grenzen zu Frankreich erfolgen bereits verstärkt Kontrollen durch Polizei und Bundesgrenzschutz.

· Die Polizeidienststellen werden in Zusammenarbeit mit den Veterinär- behörden unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Desinfektion der Fahrzeuge an den Grenzen zu Frankreich zu gewährleisten.

· Am Flughafen Stuttgart sind alle Maßnahmen getroffen, um den Passagieren aus dem Vereinigten Königreich und Frankreich die Desinfektion des Schuhwerks zu ermöglichen. In einem dringenden Aufruf appelliert das Ministerium an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorgaben an der Grenze und am Flughafen Stuttgart zu halten. So habe die Flughafen- verwaltung Behälter aufgestellt, in welchen wurst- und fleischhaltiger Reiseproviant deponiert werden soll.

· Zusätzlich zu den bisherigen Ermittlungen sind die Veterinärämter angewiesen, alle Verbringungen und Einfuhren von Paarhufern aus allen Mitgliedstaaten und Drittländern seit dem 1. Februar zu erfassen und die genaue Herkunft zu ermitteln. Alle Lieferungen von frischem Fleisch von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern aus Frankreich seit dem 13. Februar werden derzeit ermittelt und vorsorglich beschlagnahmt.

· Das Ministerium informierte die landwirtschaftlichen Unternehmen über die Schutzvorkehrungen in den Betrieben. Zur Verminderung des Übertragungsrisikos sind die Landwirte angehalten, den Personen-, Tier- und Fahrzeugverkehr auf dasunumgängliche Maß zu beschränken und wirksame Desinfektionsmaßnahmen einzuleiten.

· Über das bereits im Rahmen der BSE-Vorsorge geschaltete Info-Telefon (0711/126-2176) erteilt das Ministerium ab sofort auch Auskünfte und Informationen über die Maul- und Klauenseuche. Ebenso können aktuelle informationen auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden.

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