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MKS in Frankreich und Argentinien: EU reagiert

(aho) – Der Ständige Veterinärausschuss sprach sich am 13. März für einen Vorschlag der Kommission aus, nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im französischen Department Mayenne zusätzliche Schutz- maßnahmen zu treffen. Die Versendung gefährdeter lebender Tiere aus Frankreich ist untersagt. Zusätzlich ist die Versendung von Frischfleisch und Fleischprodukten, Milch und Milchprodukten, Häuten und Fellen sowie anderen tierischen Erzeugnissen dieser Tierarten aus den Departments Mayenne und Orne verboten, sofern diese nicht angemessen behandelt werden.

Da in Argentinien in den letzten Monaten immer wieder Fälle von Maul- und Klauenseuche gemeldet wurden, befürwortet der Aussschuss den Vorschlag der Kommission, Einfuhren von Frischfleisch aller gefährdeten Tierarten aus Argentinien auszusetzen. Das Verbot gilt bis zum 15. April 2001.

Argentinien galt aus Sicht der Europäischen Union nie als frei von Maul- und Klauenseuche, und ausschließlich entsprechend behandelte entbeinte Fleischprodukte konnten in die EU eingeführt werden. Bestimmte Regionen Argentiniens, in denen Fälle von Maul- und Klauenseuche bestätigt waren, durften überhaupt nicht in die EU ausführen. Mangels eindeutiger und zuverlässiger Informationen aus Argentinien über die derzeitige MKS-Lage wird es jedoch zunehmend schwieriger, diese regional differenzierte Politik weiter zu führen. Zudem hat Argentinien seine Frischfleischexporte in die USA, nach Kanada und Chile eingestellt, nicht jedoch in die EU. Ein Inspektionsbesuch des Lebensmittel- und Veterinäramtes der EU in Argentinien soll die Lage dort prüfen.

Einige Drittländer haben vorbeugende Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche eingeführt. Das Einfuhrverbot für bestimmte Waren – einige Länder haben sogar die Einfuhr von Getreide verboten – aus der Gemeinschaft aber hält der Ausschuss für eindeutig überzogen. Der Ständige Veterinärausschuss hat diese Drittländer aufgefordert, die als unverhältnismäßig angesehen Maßnahmen zurück zu nehmen.

Brüssel/Berlin, 14.03.2001.

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