MKS: Saarland ergreift Sperrmaßnahmen ohne Rechtsgrundlage
(aho) – Zum Ausbruch der MKS in Frankreich erklärt der saarländische Staatssekretär Josef Hecken:
„Seit dem gestrigen Dienstag stehen wir auch auf dem europäischen Festland am Rand der Katastrophe, die in Großbritannien schon am 20. Februar diesen Jahres eingetreten ist. Die MKS hat den Ärmelkanal überwunden und wütet nun in unserem Nachbarland Frankreich. Damit ist die Gefahr mit Blick auf das hohe Infektionspotenzial von MKS unendlich groß, dass erstmals seit 1988 die Seuche auch in Deutschland und auch im Saarland ausbricht. Wir hatten hier bei uns letztmals 1967 die MKS. Ob es gelingt, ein Übergreifen der Seuche auf Deutschland zu verhindern, ist fraglich.
Wir haben entsprechend unserer Vorbereitungen bereits gestern unmittelbar nach Bekanntwerden der beiden Fälle im Departement Mayenne und östlich von Paris gehandelt und alles der Landesregierung mögliche getan.
– Alle Veterinärbehörden des Landes sind durch eine Weisung von mir schon am frühen Nachmittag des 13. März angewiesen worden, mit sofortiger Wirkung gegenüber Frankreich alle Maßnahmen zu ergreifen, die bislang nur gegenüber Großbritannien gegolten haben.
Damit haben wir im Vorgriff auf eine zu erwartende Sperrgebietsentscheidung der EU-Kommission besondere Schutzmaßnahmen angeordnet, weil wir als Grenzland auch besonders betroffen sind und nicht warten wollen und können, bis heute oder morgen die Bundesregierung evtl. Maßnahmen für ganz Deutschland anordnet.
Das bedeutet vor allem, dass wir im Saarland seit gestern folgende Verbote verhängt haben:
– Verbot des Verbringens von frischem Fleisch von Klauentieren aus Frankreich in das Saarland – Verbringen von Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen nur nach Wärmebehandlung – Verbot des Verbringens von Sperma, Eizellen und Embryonen in das Saarland – Verbot des Verbringens unbehandelter Häute und Felle sowie von Tierhaaren in das Saarland.
– Daneben ist angeordnet worden, dass alle in den letzten 4 Wochen aus Frankreich nach hier importierten Klauentiere ermittelt und unter Quarantäne gestellt werden.
– Darüber hinaus habe ich in einer Eilnote in Absprache u. a. mit Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung um eine sofortige Zusammenkunft auf Bundesebene gebeten, um vor allem die in die alleinige Bundeskompetenz fallenden notwendigen Grenzübergangssperr- maßnahmen abzustimmen, die von Bundesgrenzschutz und Zoll durchzuführen sind.
Selbstverständlich muss dann in Berlin auch festgelegt werden, ob und in welcher Weise der Fahrzeugverkehr an der Grenze bei der Einreise nicht nur kanalisiert, sondern auch desinfiziert werden kann und muss.
– Wir haben die erforderlichen Vorbereitungen für den Bau von Desinfektionsbecken getroffen und arbeiten dabei mit der französischen Seite eng zusammen. Natürlich kann ein solches Becken, das etwa 100.000,– DM kostet, nicht an jedem kleinen Übergang gebaut werden. Deshalb muss es eine Kanalisierung durch Anordnungen der Bundesregierung über Schließung solcher Übergänge geben, wir werden in Berlin und Bonn darauf bestehen, dass solche Schließungen erfolgen.
Maul- und Klauenseuche ist keine Krankheit, die den Menschen gefährlich werden kann. Aber sie stellt eine große Gefahr für die Landwirtschaft und die ökonomische Situation der bäuerlichen Betriebe dar. Die saarländische Landesregierung hat in den letzten Wochen alle Maßnahmen ergriffen, die erforderlich sind, um eine mögliche Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Seit Sonntag letzter Woche ist das Transportverbot umgesetzt. Die Veterinär- und Ordnungsbehörden kontrollieren verstärkt auf mögliche Gefahren für die Ausbreitung von MKS.
Pressedienst des Saarlandes Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales 14. März 2001.