Bei Nachlässigkeiten droht Minderung der Seuchenentschädigung
(aho) – Eine Checkliste für die Vollständigkeit und Sicherheit der Seuchenschutzmaßnahmen soll den Tierhaltern bei der Eigenkontrolle helfen. Sie wurde von Experten des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungs- amtes, der Tierseuchenkasse, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs- ämter und des Landwirtschaftsministeriums erarbeitet und wird ab heute den Tierhaltern von der Tierseuchenkasse zugestellt. Darüber hinaus liegt sie den Veterinär- und Lebensmittlüberwachungsämtern, den Ämtern für Landwirt- schaft, Verbänden und Beratungsunternehmen vor und kann von dort bezogen werden. Dies teilt das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei von Mecklenburg-Vorpommern mit. „Mit jedem neuen MKS-Ausbruch in Europa wächst die Gefahr einer Verschleppung des MKS-Erregers. Verantwortungsbewusste Tierhalter unternehmen alles, um eine Einschleppung des Erregers in ihren Bestand zu verhindern. Wir müssen aber bedauerlicherweise auch feststellen, dass der Seuchenschutz nicht in jedem Betrieb zu 100 % gewährleistet ist. Mit dieser Checkliste geben wir den Tierhaltern eine handhabbare Kontrollmöglichkeit an die Hand. Ich appelliere an alle Klauentierhalter, von diesem Angebot angesichts der ernsten Situation umgehend Gebrauch zu machen“, so Landwirtschaftsminister Till Backhaus. Die Einhaltung dieser Anforderungen des Seuchenschutzes ist die Voraussetzung dafür, dass Landwirte im Schadensfalle die entsprechende Entschädigung aus der Tiersuchenkasse erhalten. Wenn Kontrollen ergeben, dass Landwirte diese Vorgaben nicht umgesetzt haben, kann dies beim Ausbruch von MKS zu Abstrichen und bis zum völligen Ausschluss von Entschädigungsleistungen führen. Nr.: 50 – 16.03.2001
Fragen, Meinungen, Hinweise an: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin, Pressesprecherin: Marion Zinke Tel.: 0385 / 588-6003 od. -6065 Fax: 0385 / 588-6022 E-Mail