„Künast hat bei BSE und Antibiotika in Brüssel noch nichts bewegt“
(aho) – „Die heutige Entscheidung des EU-Verwaltungsausschusses zum BSE-Aufkaufprogramm zeigt, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Künast in Deutschland auf dem glatten Eis des Verbraucherschutzes nur Kür fährt, bei der Pflicht in Brüssel aber bisher nichts zuwege bringt. Bei der ersten EU-Aktion dieser Art war Künast zur Verbrennung von bis zu 400.000 älteren Rindern bereit. Alternativen wie den Export in notleidende Länder ohne jeden Fleischmarkt oder vertrauensbildende Initiativen zu neuer Schlachttechnik mit dem Effekt der Steigerung des Rindfleischverbrauchs waren nicht ihr Thema. Aber auch sonst hat sie in Sachen BSE und Antibiotika in Brüssel noch nichts bewegt“, kritisiert Verbraucher- schutzminister Eberhard Sinner fehlende Erfolge Künasts bei drängenden Fragen auf EU-Ebene.
Als drei weitere wesentliche Punkte, in denen die Bundeslandwirtschaftsministerin auf Brüsseler Parkett noch nichts bewirkt hat, kritisiert Sinner:
* „Es kann nicht sein, dass die derzeit als Leistungsförderer im Tierfutter noch zugelassenen vier Antibiotika erst ab Anfang 2005 europaweit verboten werden. Inzwischen ist dem Letzen klar, dass diese dazu beitragen wenn sich für die menschliche Gesundheit gefährliche Resistenzen immer weiter ausbreiten. Das Problem zu kennen und dann zu sagen, jetzt esst mal ruhig das Fleisch bis 2005 weiter, ist keine Lösung. Nötig ist vielmehr ein rasches Verbot des Einsatzes antibiotischer Leistungsförderer. Künast darf wegen ihrer Zuständigkeit für die Landwirtschaft in Brüssel nicht einknicken, wenn es um die menschliche Gesundheit geht.
* Wenn BSE-Tests europaweit immer weiter ausgedehnt werden, bedarf es zugleich einer Regelung, dass Rindfleisch aus Drittländern nur noch eingeführt werden kann, wenn auch dort ausreichende BSE-Vorsorgemaßnahmen getroffen sind. Die hier geltenden Standards müssen auch für Drittländer gelten. Wir brauchen die gleichen Maßstäbe für Fleisch, sonst droht eine Sicherheitslücke. Es ist doch bekannt, dass noch bis vor wenigen Jahren proteinhaltige Tiermehle auch britischer Erzeuger weltweit gehandelt wurden. Weiterhin lagern in Großbritannien noch große Mengen belasteten Tiermehls, das nach EU-Recht grundsätzlich noch gehandelt werden darf. Dieses Verbreitungsrisiko darf nicht einfach verdrängt werden.
* Auf europäischer Ebene fehlt nach wie vor bei Tiermehlen ein zeitlich unbefristetes Verfütterungs- sowie ein Verwertungs- und Exportverbot. Die zeitliche Befristung des Verfütterungsverbotes in der EU nur bis zum 30. Juni 2001 ist ein fatales Signal und ein schwerer Fehler. Obwohl die Tiermehle in Großbritannien und der Schweiz bereits geächtet sind und auch in Bayern mit großem Aufwand Altbestände aufgekauft und vernichtet wurden, könnte das Problem ab Anfang Juli 2001 wieder von vorne beginnen. Das darf niemand sehenden Auges einfach weiter schleifen lassen.“
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, News 84 – 16.03.2001