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Schutz vor MKS: Fleisch und Fleischerzeugnisse zurücksenden

(aho) – Aufgrund des Nachweises von Antikörpern bei Schafen aus Großbritannien, die in Frankreich vorsorglich getötet worden waren, hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels bereits am 9. März 2001 die nachgeordneten Behörden auf die sich zuspitzende Situation in Frankreich hingewiesen und u. a. veranlasst, schnellst- möglich festzustellen, ob in den letzten acht Wochen Klauentiere aus Frankreich nach Niedersachsen gelangt sind, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Am 13. März wurden die nachgeordneten Behörden unmittelbar nach Vorliegen der ersten Internetmeldungen über den MKS- Ausbruch im Departement Mayenne angewiesen, alle ermittelten Betriebe, in die Klauentiere aus Frankreich gelangt sind, vorsorglich zu sperren und bei den Klauentieren Blutproben zu entnehmen und untersuchen zu lassen. Innerhalb der letzten sechs Wochen ist nur ein niedersächsischer Betrieb mit 18 Jungrindern aus dem Elsaß beliefert worden. Zusätzlich wurden die auf Großbritannien bezogenen Kontrollregelungen im Reise- und Fahrzeugverkehr auf Frankreich ausgedehnt.

Am 14. März erfolgte eine Konkretisierung der Maßnahmen bezüglich riskanter Waren-sendungen aus dem in Frankreich betroffenen Gebiet im Vorgriff auf eine am Vortag vom Ständigen Veterinärausschuss befürwortete EU-Entscheidung: Die Behörden wurden angewiesen, ab dem 16. Februar 2001 nach Niedersachsen verbrachte Sendungen frischen Fleisches sicherzustellen. Ebenso die aufgrund des Herstellungs- verfahrens als nicht MKS-sicher zu bezeichnenden Fleischerzeugnisse. Nicht hinreichend erhitzte Milch und Milchprodukte aus den Departements Mayenne und Orne ergänzten die „Sicherstellungspalette“.

Ergänzend wurden die Vor-Ort-Behörden veranlasst, Sendungen der vorgenannten Art aus den umliegenden Departements zurückzuweisen und bei betreffenden Firmen dafür zu sorgen, dass bereits georderte Sendungen storniert werden.

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Hannover, 15.03.01

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