Strengere Regelungen im Gentechnikrecht begrüßt
(aho) – Den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Organismen und daraus hergestellter Produkte hat der Staatssekretär im Bundesverbraucher- ministerium, Alexander Müller, begrüßt. Die Weiterentwicklung der Freisetzungsrichtlinie enthält erstmals verbindliche Verpflichtungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen auf allen Stufen der Erzeugung. Das bedeutet, sowohl vermehrungsfähige gentechnisch veränderte Organismen als auch Produkte, wie z.B. Saatgut, Lebens- und Futtermittel, die aus diesen Organismen hergestellt wurden, unterliegen der Pflicht zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
„Hiermit wird ein rechtsverbindlicher Rahmen geschaffen, der die Rückverfolgbarkeit von Gentechnik-Erzeugnissen vom Verbraucher bis zum Erzeuger sicherstellt. Die neue Regelung wird die Transparenz vergrößern und es allen Marktbeteiligten ermöglichen, sich zwischen gentechnikfreien und solchen Produnkten zu entscheiden, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt wurden. Davon profitieren Verbraucher, Handel, die Hersteller von Lebensmitteln und Futtermitteln und nicht zuletzt auch die Landwirte. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Regelungen schnellstmöglich in der EU verwirklicht und zusätzlich auf internationaler Ebene verankert werden,“ so der Staatssekretär.