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Verfütterung von Schlachtabfällen an Schweine bereits verboten

(aho) – Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gustav Starzmann erweckte am 15. März 2001 den Eindruck, das Verfüttern von Speise- oder Schlachtabfälle an Schweine sei zulässige Praxis und müsse erst untersagt werden. Verbraucherschutzminister Sinner: „Starzmann verschweigt bei dieser Forderung die geltende Rechtslage. Das ist besonders gefährlich. Er stützt damit geradezu eine leider immer noch anzutreffende falsche Meinung, man dürfe doch Speiseabfälle aus dem eigenen Haushalt jederzeit an eigene Schweine verfüttern. Dabei kann selbst der geringste Rest etwa von Tierfett für Menschen absolut unbedenkliche, für das damit gefütterte Hausschwein aber hochgefährliche Erreger enthalten. Deshalb ist das Füttern auch von beim Kochen erhitzten Speisen an Schweine schon lange streng verboten.“

Tatsächlich ist seit dem 1. Dezember 2000 das Verfüttern proteinhaltiger Erzeugnisse, also auch von tierischen Schlachtabfällen, an Schweine ausnahmslos verboten. Nach der geltenden Viehverkehrsverordnung ist zudem auch das Verfüttern von Speiseresten verboten. Nur in ausdrücklich genehmigten Fällen dürfen noch Speiseabfälle, die nur in speziellen, besonders genehmigten Anlagen mit ausreichender Erhitzung aufbereitet worden sind, an Schweine verfüttert werden. Diese Hitze tötet die für Schweine gefährlichen Erreger. Anfang 1999 gab es bayernweit noch 77 solcher Anlagen. Seit April 2000 wurden die entsprechenden technischen Anforderungen bundesweit nochmals deutlich hochgeschraubt, was mit dazu führte, dass sich die Zahl solcher Anlagen in Bayern inzwischen halbiert hat. Damit deren Betreiber die strengen Anforderungen einhalten, erfolgen mindestens zwei mal jährlich strenge Kontrollen. Seit Jahren gab es in Bayern auch wegen dieser konsequenten Handhabung keinen Seuchenausbruch bei Schweinen mehr.

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, Pressestelle Nr.: 83 – 16. März 2001

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