Tierbewegungen in der EU ohne ausreichende Kontrolle
(BbT) – Beim Verbringen von Nutztieren innerhalb der EU hat seit dem Fortfall der Kontrollen an den Binnengrenzen das Veterinäramt des Abgangsortes die Seuchenfreiheit der zu transportierenden Tiere zu attestieren und das für den Zielort zuständige Veterinäramt per Fax oder e-Mail über den zu erwartenden Transport zu unterrichten. Dieses System, ANIMO genannt (nach „animal movement“), funktioniert nach anfänglichen Schwierigkeiten, wenn, ja wenn sich alle daran halten. Findige Tierhalter und Transporteure machen sich die Tatsache, dass unterwegs selten kontrolliert wird, zu Nutze und befördern Tiere zwischen den Mitgliedstaaten, ohne die Veterinärbehörden – wie vorgeschrieben – davon zu unterrichten.
Die Leichtigkeit, mit der das Animo-System umgangen werden kann, verlangt gerade in Zeiten erhöhter Seuchengefahr verstärkte Kontrollen aller Tiertransporte. Illegal eingeführte Tiere stellen als unerkannte Virusträger für empfängliche Tiere ein Infektionsrisiko mit erheblichen Folgen dar.
Der Bundesverband der beamteten Tierärzte fordert daher, die ohnehin aus Tierschutzgründen gebotene Überwachung auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung an den Binnengrenzen der Gemeinschaft und auf den Verkehrswegen zu intensivieren.
Präsident Dr. Herbert W o h n, Am Goldberg 18, 96215 Lichtenfels Tel.: 09571/18232, Fax: 09571/18123; eMail