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Wildschweine werden gegen Schweinepest immunisiert

Feldversuch auf Grundlage des Tierseuchengesetzes

(aho) – Am Freitag startet in festgelegten Gebieten der Landkreise Nordvorpommern, Bad Doberan und der Hansestadt Rostock auf insgesamt ca. 310.000 ha ein Feldversuch zur oralen Immunisierung von Schwarzwild gegen Schweinepest. Dazu werden von Jägern sowie Mitarbeitern der Forstämter des Landes und des Bundes an vorher festgelegten Köderplätzen Impfköder ausgelegt. Die Auslegung der Köder erfolgt in einzelnen Gebieten auch per Flugzeug. Dazu wurde eine private Flugfirma beauftragt. Diese orale Immunisierung wird jeweils noch an einem Tag im April und im Mai fortgeführt. Grundlage dieses Feldversuches ist das Tierseuchengesetz. Die im Immunisierungsgebiet liegenden Gemeinden und Ämter wurden informiert. „Seit 1994 führen wir in Mecklenburg-Vorpommern einen wissenschaftlichen Feldversuch zur oralen Immunisierung des Schwarzwildes gegen die Klassische Schweinpest unter wissenschaftlicher Leitung der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere durch. Wir erwarten davon Aufschlüsse über die Immunreaktion in einer größeren Wildschweinpopulation. Zudem wollen wir prüfen, ob durch die Impfung in einem bestimmten Gebiet ein Seuchenherd eingedämmt bzw. die Weiterverbreitung der Seuche bei Wildschweinen in bisher freie Gebiete verhindert werden kann“, erläutert Landwirtschafts- minister Till Backhaus. Unmittelbar vor, während und nach dem Versuch darf Schwarzwild an den Köderplätzen nicht gejagt werden. Die im Immunisierungsgebiet erlegten oder verendet aufgefundenen Wildschweine müssen auf Schweinpest untersucht werden. Das Fleisch der erlegten Tiere darf nicht in andere Länder der europäischen Union verbracht werden. Der letzte Fall von Schweinepest in M-V in einem Hausschweinebestand trat im März 1998 auf. Bei Schwarzwild wurde das Virus letztmalig im Juli 2000 im Landkreis Nordvorpommern nachgewiesen.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Mecklenburg-Vorpommern, Nr.: 48; 15.03.2001

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