BSE: Vorschrift zur Beseitigung von Risikomaterialien
(aho) – Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, dem Ständigen Veterinärausschuss morgen einen Vorschlag der Kommission vorzulegen, der zehn Drittländer betrifft. Sie sollen von dem Verbot von Einfuhren spezifizierter Risikomaterialien (SRM) sowie von Fleisch und bestimmten Fleischerzeugnissen, die SRM enthalten, ausgenommen werden.
Grundlage des Vorschlags war die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses der Kommission zu seiner Bewertung des geografischen BSE-Risikos. Demnach gilt für Australien, Argentinien, Botswana, Chile, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Paraguay, Uruguay und Swaziland die Stufe I, „BSE höchst unwahrscheinlich“.
Die Kommission hält die Beseitigung von SRM für die wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung von BSE. Deshalb gilt für alle anderen Drittländer vom 1. Mai 2001 an
· ein Verbot von Einfuhren von spezifizierten Risikomaterialien (SRM);
· die Anforderung, dass Einfuhren von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Hackfleisch und Fleischzubereitungen eine Genusstauglichkeitsbe- scheinigung beiliegen muss, aus der hervorgeht, dass diese Erzeugnisse kein spezifiziertes Risikomaterial oder Separatorenfleisch enthalten und dass sie nicht von Tieren stammen, bei deren Schlachtung ein Rückenmarkzerstörer verwendet wurde oder eine Gasinjektion in die Schädelhöhle erfolgte.
Damit wird sichergestellt, dass ein gleichwertiges Schutzniveau bei Einfuhren besteht wie auch bei Fleisch und Fleischerzeugnissen, die innerhalb der EU erzeugt werden.
Brüssel/Berlin, 20.03.2001