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Bundesregierung verschärft Maßnahmen zum Schutz vor MKS

Die Bundesregierung teilt am 22.03.2001 mit: Die Bundesregierung hat ihre Maßnahmen verstärkt, ein Übergreifen der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland zu verhindern. Nach Ausbruch der Seuche in den Niederlanden werden an den Grenzen verschärfte Kontrollen gemeinsam mit dem Bundesgrenzschutz durchgeführt.

In den Niederlanden gibt es ein totales Transportverbot für Klauentiere, Geflügel und Pferde. Seit 21. März Mittag ist auch ein Fahrverbot für leere Viehtransportfahrzeuge erlassen worden. Das Verbringen von tierischen Produkten und Fleisch in die Mitgliedstaaten wurde sofort untersagt.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat die Bundesministerien der Finanzen und des Innern gebeten, die Zollverwaltung bzw. den Bundesgrenzschutz zu bitten, bei der Überwachung des Grenzverkehrs zu den Niederlanden in Abstimmung mit den Veterinär- und Landespolizeibehörden tätig zu werden. Diese Ressorts sind der Bitte nachgekommen und es wurden alle Kontrollen an den Grenzübergängen verstärkt.

Nach Angaben der nordrhein-westfälischen Umweltministerin Bärbel Höhn sind seit Anfang Februar knapp 200 000 Tiere aus den Niederlanden nach Deutschland transportiert worden. Es handele sich dabei um 173 000 Ferkel und 18 000 Zuchtschweine. Die betroffenen Höfe wurden inzwischen identifiziert und gesperrt.

Am Mittag (22. März) wird im Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium ein Krisenstab zusammenkommen, um über Schutzmaßnahmen gegen ein Übergreifen der Seuche zu beraten. Agrarministerin Bärbel Höhn will die Öffentlichkeit am Nachmittag in einer Pressekonferenz über die Ergebnisse informieren.

Auf der Frühjahrstagung der Agrarminister der Länder in Cottbus (22./23. März) werden ebenfalls weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von MKS beraten. In einer Pressekonferenz am Freitag wird über die Ergebnisse informiert.

Der Ständige Veterinärausschuss der EU hat am 21. März einer Kommissionsentscheidung über MKS-Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Niederlande zugestimmt. Darin ist vorgesehen, die für Frankreich geltenden Maßnahmen im wesentlichen analog anzuwenden.

Seit dem 13. März hat die EU ein generelles Exportverbot für Lebendtiere aus Frankreich verhängt. Auch der Export von unverarbeiteten Lebensmitteln aus den betroffenen französischen Regionen ist vorläufig bis zum 27. April verboten. Ansonsten gelten nun wie gegenüber Großbritannien auch für Frankreich die Maßnahmen des 6-Punkte-Plans von Bund und Ländern zum Schutz vor MKS. Die Bundesregierung sieht jedoch keine Einschränkung der Reisefreiheit in der EU vor. Ein Ausbruch der Seuche konnte somit trotz des nun extrem gestiegenen Ausbreitungsrisikos verhindert werden.

Am 20. März hat der Ständige Veterinärausschuss der EU beschlossen, das Exportverbot für Vieh aus Großbritannien mindestens bis zum 4. April aufrechtzuerhalten. Sollte in Frankreich kein neuer FAll von MKS auftreten, soll das Exportverbot für französisches Vieh am 28. März beendet werden. Für Tiere aus den bisher von MKS betroffenen französischen Regionen bleibt das Embargo allerdings weiter besteheh.

Nachdem die Seuche auch in Argentinien aufgetreten ist, gilt seit dem 18. März nun auch ein Importverbot für Frischfleisch aus Argentinien. Das Verbraucherschutzministerium hat dazu am 16. März eine Verordnung erlassen, die den Import vorläufig bis zum 15. April verbietet.

Das Sechs-Punkte-Programm zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche sieht im einzelnen vor:

1. Weitere Kontrolle und Beobachtung aller Tiere, die in den vergangenen vier Wochen aus Großbritannien eingeführt wurden. Dies gilt nun auch für Frankreich.

2. Außerdem werden die möglichen Transportwege von Tieren und Fleischprodukten auch über Drittländer aus den vergangenen acht Wochen rekonstruiert. Tiere aus befallenen britischen und französischen Beständen werden vorsorglich getötet, wie das in Nordrhein-Westfalen schon geschehen ist.

3. Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere führt umfangreiche Stichproben unter Schafen auf Maul- und Klauenseuche durch.

4. Ab Mittwoch, dem 28. Februar werden bundesweit alle Viehmärkte und Sammelstellen vorläufig geschlossen. Außerdem werden Tiertransporte stärker kontrolliert. Bei Vorliegen eines Verdachts können Tiertransporte auch verboten werden.

5. Für den Fall eines Ausbruchs der Seuche wurde ein Notimpfprogramm vorbereitet. Bis zur Tötung der betroffenen Bestände soll damit ein weiteres Ausbreiten der Krankheit vermieden werden.

6. Weil vermutet wird, dass die Seuche in Großbritannien ihren Ursprung durch die Verfütterung von Speiseresten genommen hat, soll es auch in Deutschland verstärkte Kontrollen gegen diesen möglichen Infektionsherd geben. Die schleswig-holsteinische Landes- regierung will sich dafür einsetzen, dass EU-weit keine Speisereste mehr an Tiere verfüttert werden dürfen.

Die Bundesregierung handelt hier auf Grundlage der zweiten Dringlichkeitsverordnung des Verbraucherschutzministeriums zum Schutz vor Einschleppungung der Maul- und Klauenseuche (MKS), die von Samstag, den 10. März bis zum 27. März gelten soll. Im Kern sieht sie zur Vermeidung der Ausbreitung der Seuche ein weitgehendes Verbot von Tiertransporten vor. Vorerst bleiben danach auch alle Viehmärkte bundesweit geschlossen. Als Grund für das Verbot von Tiertransporten und die Schließung der Viehmärkte gilt die Tatsache, dass bei den betroffenen Tieren – anders als bei Schweinen – eine Infektion nicht sofort anhand klinischer Symptome erkennbar wird. Potenzielle Infektionsträger stellten aber nach wie vor eine Gefahr dar, dass die hoch infektiöse Seu­che auch in Deutschland ausbrechen könne.

Mit einer ersten Dringlichkeitsverordnung wurde bereits am Donnerstag, den 1. März die EU-Entscheidung umgesetzt, alle vom 1. bis 21. Februar 2001 aus dem Vereinigten Königreich importierten Schafe, Ziegen sowie als Nutztiere gehaltene Hirsche, Rehe und Kameliden zu töten. Die EU-Kommission in Brüssel hatte am 21. Februar 2001 nach Bekanntwerden der Krankheitsfälle in Großbritannien als Schutzmaßnahme ein umfassendes Ausfuhrverbot beschlossen. Unterdessen wurde der Export von lebenden Tieren, Frischfleisch und Fleischprodukten sowie Milch und Milchprodukten und von weiteren tierischen Erzeugnissen in andere Staaten der Europäischen Union vorerst bis zum 27. März 2001 untersagt. Zudem ist verboten, unverarbeitete Lebensmittel aus den betroffenen Regionen zu exportieren.

Nach Angaben der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere in Tübingen liegt der jüngste Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in zwölf Jahre zurück. Während sich vom asiatischen Teil der Türkei über den Mittleren Osten und große Teile Afrikas, Indien und Ostasien bis nach Südamerika ein regelrechter Seuchengürtel um die Erde ziehe, sei die Lage in Westeuropa insgesamt entspannt. Die Maul- und Klauenseuche bedeute jedoch eine ständige Bedrohung, warnten die Tierseuchen-Experten.

Nach Informationen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)besteht gegenwärtig kein Anhaltspunkt für den Ausbruch der Seuche in Deutschland. Alle eingeleiteten Maßnahmen dienen dem vorbeugenden Schutz. Die bisherigen mutmaßlichen Verdachtsfälle haben sich bisher als nicht zutreffend erwiesen. Die Bundesregierung wird die vorbeugenden Maßnahmen weiterführen um einen Ausbruch der Seuche nach Möglichkeit zu verhindern.

Eine Übertragung der Erkrankung auf den Menschen ist möglich. Ein Ausbruch der Erkrankung sowie Komplikationen sind jedoch selten. Anzeichen für eine Erkrankung können Bläschen an Haut und Schleimhaut sowie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sein.

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