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Tierschutzbericht 2001

Künast kündigt weitreichende Änderung für Hennenhaltung an

(bml) – Der Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft, und es ist daher eine wichtige Aufgabe der Politik, ihn weiterzuentwickeln. In der Koalitionsvereinbarung ist festgehalten, den Tierschutz insbesondere bei Tiertransporten und bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu verbessern. Außerdem soll der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen werden. Das erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast bei der Vorlage des Tierschutzberichtes 2001.

Die Vorlage des Tierschutzberichtes ist eine gute Gelegenheit, alle zwei Jahre Bilanz zu ziehen. Im Berichtszeitraum wurden auf nationaler und EU- Ebene wichtige Rechtssetzungsvorhaben abge-schlossen. Dazu gehört die Novellierung der Versuchstiermeldeverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sowie die Änderung der Tierschutztransportverordnung. Unter deutscher Präsidentschaft wurde eine neue EG-Richtlinie zum Schutz von Legehennen verabschiedet, nach der es ab 2012 EU-weit verboten sein wird, Legehennen in herkömmlichen Käfigen zu halten.

Nach Änderung des Tierschutzgesetzes durch das vorgelegte Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde kann die geänderte und vom Bundesrat verabschiedete Tierschutz-Hundeverordnung verkündet werden. Obwohl die Versuchstierzahlen im Berichtszeitraum gestiegen sind, ist mit der Aufnahme erstmals experimentell validierter Ersatzmethoden in inter- nationale Vorschriften ein bedeutender Schritt in Richtung Reduzierung der Tierversuche gelungen. Von 1991 bis 1997 gingen die Versuchstierzahlen von 2,4 auf 1,49 Millionen zurück und sind bis 1999 auf 1,59 Millionen wieder angestiegen.

Tierschutzpolitische Ziele:

Zur Neuorientierung der Landwirtschaft gehört eine deutliche Hinwendung zur artgerechten Tierhaltung. In diesem Sinne werde ich noch vor Ostern den Entwurf einer neuen Hennenhaltungsverordnung vorlegen. Diese wird unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 1999 die EG-Richtlinie zum Schutz von Legehennen umsetzen. Es werden die Anforderungen an Boden- und Freilandhaltung festgelegt und für bestehende Käfighaltungsanlagen ausreichend lange Übergangszeiten vorgesehen. Neue Käfigbatterien, auch wenn sie Legenest, Sitzstangen und Einstreu beinhalten, soll es in Deutschland nicht mehr geben.

Neben der Regelung zur Hennenhaltung sind flankierende Maßnahmen erforderlich, um die Bereitschaft zu erhöhen, in alternative Haltungsverfahren zu investieren. Hierzu ist es notwendig, einerseits die Forschung zu intensivieren und andererseits mit einer Informations- kampagne die Verbraucher aufzuklären. Daher müssen die EG-Vermarktungs- normen angepasst und die obligatorische Kennzeichnung der Eier mit der Haltungsform der Legehennen und Herkunft eingeführt werden.

Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden allgemeine Anforderungen an die Tierhaltung festgelegt. Während die Vorschriften zur Kälberhaltung sofort in diese Verordnung übernommen werden, sollen die Regelungen zur Schweine- und Hennenhaltung später integriert werden.

Die Vorschriften zur Schweinehaltung müssen dringend verbessert werden. Hierzu ist zunächst eine Änderung der bestehenden EG-Richtlinien erforderlich. Ich setze mich für eine zügige Beratung ein, damit die nationalen Vorschriften schnell angepasst werden können. Schwerpunkte der Änderungen werden die Sauenhaltung, die Bodengestaltung in den Schweineställen sowie das Angebot von Beschäftigungsmaterial sein. Auch über Alternativen zum Kastrieren männlicher Ferkel für die Mast muss in diesem Kontext beraten werden.

Auf EU-Ebene stehen weiterhin Regelungen zur Weiterentwicklung des iertransportrechts im Vordergrund. Dabei steht die weitere Verkürzung der Transportzeiten, insbesondere für Schlachttiere, im Zentrum meiner Bemühungen.

Bedauerlicherweise ist es noch nicht gelungen, den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Dieses Vorhaben bleibt jedoch auf der Tagesordnung. Ich hoffe, dass die Fachausschüsse im Deutschen Bundestag dieses Thema noch in diesem Jahr beraten werden.

Die Entwicklung der Versuchstierzahlen in den letzten Jahren wird von mir mit Sorge verfolgt. Ich erhoffe mir von der künftig transparenteren Dokumentation über Verwendungszweck und Umfang aller für wissen- schaftliche Zwecke benötigten Wirbeltiere verlässliche Aussagen, so dass gezielter auf eine Reduzierung der Versuchstierzahlen von seiten der Politik hingewirkt werden kann. Diese Dokumentation wird erstmals im Sommer dieses Jahres vorliegen.

Bei allen Bemühungen wird es der Bundesregierung jedoch allein nicht gelingen, nachhaltige Verbesserungen beim Tierschutz zu erreichen. Vielmehr ist es auch hier notwendig, im Zusammenwirken mit den anderen beteiligten Akteuren ein allgemeines Bewusstsein für den Tierschutz zu schaffen. Wenn es für jedermann selbstverständlich ist, Tiere als fühlende Lebewesen zu achten, wird für den Tierschutz mehr erreicht sein, als es mit den besten Vorschriften, die nur im Gesetzblatt stehen, möglich sein wird. Dieser Appell richtet sich nicht nur an die Tierhalter, sondern auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Erst wenn diese bereit sind, ihre Verantwortung für den Tierschutz zu tragen, werden die Tierhalter, die ihren Tieren ein Mehr an Tiergerechtheit zukommen lassen, eine Chance am Markt haben. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher hierzu bereit sind, hat sich in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der BSE-Krise gezeigt.

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