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Schweiz: Aus für Klärschlamm-Düngung

Bern (BUWAL) – Klärschlamm soll in der Landwirtschaft künftig nicht mehr verwendet werden; ein sofortiger Ausstieg ist jedoch nicht nötig. Darauf haben sich das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie weitere Bundesstellen geeinigt. An einem Workshop in Bern wird heute die Haltung der Bundesämter den interessierten Kreisen erläutert. Auf den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft soll mittelfristig ganz verzichtet werden. Stattdessen soll der Klärschlamm künftig gänzlich verbrannt werden. Darin sind sich die Bundesämter für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Landwirtschaft (BLW), Gesundheit (BAG) und Veterinär- wesen (BVET) einig. Ihre Haltung wird heute den betroffenen Kreisen anlässlich eines Workshops in Bern vorgestellt, darunter dem Schweizerischen Bauernverband sowie den Schweizer Milchproduzenten. Dabei werden auch die Ergebnisse der Risikoanalyse über Abfalldünger (PDF – Dokument) vorgestellt.

Der Grund für den geplanten Ausstieg ist die Tatsache, dass die Nachfrage nach Klärschlamm als kostenlosem Dünger für die Landwirtschaft seit Jahren sinkt. Im Klärschlamm sind nicht nur Nährstoffe, sondern auch eine ganze Reihe von Schadstoffen enthalten. Heute lassen sich dank moderner Analysenmethoden nebst altbekannten Schadstoffen wie den Persistenten organischen Schadstoffe (PCB) oder den chlorierten Dioxinen auch andere organische Stoffe schon in Spuren nachweisen; dazu gehören Arzneimittelrückstände, Duftstoffe oder natürliche und künstliche Hormone.

Bei der Bioproduktion ist der Einsatz von Klärschlamm deshalb schon lange untersagt. In den letzten Monaten ist die Nachfrage noch mehr zurückgegangen, da die Befürchtung laut wurde, durch Abwässer aus Schlachthöfen sei Klär- schlamm mit BSE-auslösenden Prionen belastet. Obwohl das BSE-Infektionsrisiko bei tadelloser Hygiene im Schlachthof und nach Abtrennung der festen Schlacht- abfall-Bestandteile vernachlässigbar ist, verbieten nun auch die Grossverteiler den Klärschlammeinsatz, sofern Fleisch- und Milchprodukte mit Qualitätslabel hergestellt werden. Weil die Konsumentinnen und Konsumenten Label-Produkte immer mehr bevorzugen und die Bauern sich diesem Bedürfnis anpassen, ist in Zukunft mit einem weiteren starken Rückgang des Absatzes von Klärschlamm zu rechnen.

Die Ausstiegsstrategie aus der Klärschlammverwendung in der Landwirtschaft wird nach Auswertung des heutigen Workshops zusammen mit den interessierten Kreisen in den nächsten Wochen konkretisiert. Nach Vorstellung der Bundesämter sollte die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft ab ca. 2003 bis 2005 verboten sein. BUWAL und BLW müssen hierzu die notwendigen gesetzlichen Vorschriften anpassen, u.a. die Stoffverordnung.

Bern, den 14. September 2001

BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BLW Bundesamt für Landwirtschaft

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