STS: Kahlschlag beim Tierschutzgesetz
(STS) – Als Zumutung für jeden Tierfreund bezeichnet der Schweizer Tierschutz STS den Vorschlag des Bundesrats für das neue Tierschutz- gesetz. Besonders gravierend ist die geplante Aufhebung des Schächt- verbots und die ersatzlose Streichung verbotener Handlungen.
In seiner Stellungnahme an den Bundesrat verlangt der Schweizer Tier- schutz STS substanzielle Verbesserungen bei der Revision des Tier- schutzgesetzes. Im Gesetzesentwurf werden eine ganze Anzahl von Errungenschaften des Tierschutzes sang- und klanglos gekippt, ohne dass auf Verordnungsstufe ein entsprechender Ersatz vorhanden wäre. So wurde beispiels-weise die gesamte Liste der verbotenen Handlungen ersatzlos gestrichen. Auch ignoriert der Bundesrat langjährige Forderungen des STS nach Verbesserungen der Haltungsumgebung von Tieren, obwohl diese wissenschaftlich längst abgesichert sind. Besonders gefährlich wird es dort, wo der Bundesrat sich mit sogenannten „Kann- Formulierungen“ selbst Blanko-delegationen erteilt. Denn die Erfahrung zeigt leider, dass „kann“ von den ausführenden Organen selten genug als Auftrag zum Handeln interpretiert wird. Beispielsweise „kann“ der Bundesrat den Transit von Schlachttieren verbieten oder eine Güter- abwägung für das Erzeugen gentechnisch veränderter Tiere vorschreiben – er muss es aber nicht. Wer jedoch weiss, wie grausam Lebendtiertransporte sind und was genmanipulierten Tieren angetan wird, kann sich mit solchen Gummiparagraphen unmöglich begnügen.
Das Schächten ist seit 1893 in der Schweiz aus tierschützerischen Gründen verboten. Ein Expertenteam des Bundesamtes für Veterinärwesen hat die Tierschutzwidrigkeit dieser Schlachtmethode im Sommer 2001 beim Besuch des Schlachthofes Besançon, in dem für den Schweizer Markt geschächtet wird, klar bestätigt. Das vorgängige Fixieren der Tiere stellt einen erheblichen Stressfaktor dar. Der anschliessende Schächtschnitt, welcher bei vollem Bewusstsein des Tieres durch Hals, Luft- und Speiseröhre erfolgt, wird vom Tier mit Sicherheit als schmerzhaft empfunden. Der Augenreflex ist bei einzelnen geschächteten Tieren noch bis 30 Sekunden und mehr nach dem Kehlschnitt nachweisbar; das heisst, die Tiere sind so lange noch bei vollem Bewusstsein. Demgegenüber wirkt eine Betäubung z.B. mit Bolzenschuss in Sekundenbruchteilen. Ein zeitgemässer und ethisch verantwortbarer Umgang mit Tieren erfordert deshalb zwingend eine wirksame Betäubung der Tiere vor dem Schlachten. Das sehen auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger so. Eine von IPSO im Auftrag des STS durchgeführte, gesamtschweizerische Befragung von 1’000 Stimmberechtigten ergab eine breite Zustimmung zum bestehenden Schächtverbot (76%).
Das bestehende Tierschutzgesetz ist ein Vierteljahrhundert alt. Der Schweizer Tierschutz STS und alle Tierfreunde erwarten, dass ein neues Gesetz allen Tieren klare Verbesserungen und endlich eine tiergerechte Haltung für alle Tiere bringt. Diesem Anliegen hat der Bundesrat mit dem Entwurf in keiner Art und Weise entsprochen. Der STS fordert den Bundesrat deshalb nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung der Botschaft zu Handen des Parlamentes ein Herz für die Tiere zu zeigen und eine tierfreundlichere und zeitgemässere Vorlage zu formulieren.
Basel, 26. November 2001