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Grenzwerte für Dioxine in Futtermitteln festgelegt

Brüssel (aho) – Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute in Brüssel auf eine Richtlinie des Rates zur Festsetzung rechtsverbindlicher Grenzwerte für Dioxin und andere Kontaminanten in Futtermitteln geeinigt. Alle Futtermittel und deren Ausgangserzeugnisse, die diese strengen Grenzwerte überschreiten, sind von der Verwendung in der Futter- bzw. Lebensmittelkette ausgeschlossen. Die Maßnahmen im Bereich der Futtermittel sind wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Strategie, welche die Kommission vorgelegt hat, um als Reaktion auf die Dioxinkontaminationen der Vergangenheit die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln zu verbessern. In den nächsten Tagen wird der Rat einen entsprechenden Vorschlag zur Festsetzung von Grenzwerten in Lebensmitteln annehmen. In einer gesonderten Erklärung, die der Richtlinie beigefügt ist, hat die Kommission betont, wie wichtig einzelstaatliche Überwachungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten sind, um zu überprüfen, ob die festgesetzten Grenzwerte auch eingehalten werden. Darin werden auch Initiativen der Kommission zur Festlegung konkreter Leitlinien für die Überwachung, insbesondere für die Zahl der jeder Kategorie von Futtermitteln und Futtermittel-Ausgangserzeug- nissen zu entnehmenden Proben angekündigt. Die bei diesen und anderen Überwachungstätigkeiten gewonnenen Daten werden die Grundlage für eine künftige Überprüfung der heute angenommenen Grenzwerte bilden. Die Richtlinie wird am 1. Juli 2002 in Kraft treten.

Höchstgehalte bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % für Dioxin in Futtermitteln

Sämtliche Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs einschließlich pflanzliche Öle und Nebenerzeugnisse: 0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Mineralien: 1,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett: 2,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eiererzeugnisse: 0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Fischöl: 6 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Fisch, sonstige Wassertiere, ihre Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, ausgenommen Fischöl(3): 1,25 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Mischfuttermittel, ausgenommen Futtermittel für Pelztiere, Futtermittel für Fische und Futtermittel für Heimtiere: 0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Futtermittel für Fische Futtermittel für Heimtiere: 2,25ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

(1) Konzentrations-Obergrenzen; bei der Berechnung der Konzentrations- Obergrenzen wird davon ausgegangen, dass sämtliche Werte der einzelnen Congenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungs- grenze sind.

(2) Diese Höchstwerte werden vor dem 31. Dezember 2004 anhand neuer Daten über das Vorhandensein von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB erstmals überprüft, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung der dioxinähnlichen PCB in die festzusetzenden Werte; sie werden vor dem 31. Dezember 2006 erneut überprüft mit dem Ziel, die Höchstwerte deutlich zu senken.

(3) Für Frischfisch, der direkt angeliefert und ohne Zwischenverarbeitung zur Erzeugung von Futtermitteln für Pelztiere verwendet wird, gilt der Höchstwert nicht. Die Erzeugnisse, verarbeitete tierische Proteine, die aus diesen Pelztieren gewonnen werden, können nicht in die Lebensmittelkette gelangen, und ihre Verfütterung

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