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Antibiotikum in Fischmehl: zusätzliche Untersuchungen in Bayern

München (aho) – Bayern hat rasche Vorsorgemaßnahmen getroffen, damit antibiotikabelastetes Fischmehl nicht in heimische Futtertröge gelangt. Dies teilte Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner heute in München mit. Sinner: „Bayern hat unverzüglich zusätzliche Untersuchungen fischmehlhaltiger Mischfuttermittel angeordnet. Mit Ergebnissen rechnen wir innerhalb einer Woche.“

Die zusätzlichen Untersuchungen wurden eingeleitet, weil rund 27 Tonnen mit dem verbotenen Antibiotikum Chloramphenicol verseuchte Shrimps in den Niederlanden mit Fischabfällen gemischt und zur Weiterverarbeitung zu Futtermittel nach Niedersachsen verbracht worden waren. Der Verbleib der betroffenen Ware wird derzeit von den niedersächsischen Behörden überprüft.

Sinner bedauerte in diesem Zusammenhang erneut die Entscheidung von Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast, ab 10. April 2001 Fischmehl wieder zur Verfütterung an Schweine und Geflügel zuzulassen. Sinner: „Dass jetzt antibiotikabelastetes Fischmehl als Futtermittel auftaucht, bestätigt meine Befürchtungen. Renate Künast sollte diese Entscheidung unbedingt überdenken.“ Sinner bekräftigte die restriktive Haltung Bayerns für ein völliges Verbot von Fischmehl in der Tierfütterung. So sei zwar davon auszugehen, dass aus marinen Fischen hergestelltes Tiermehl frei von TSE auslösenden Prionen ist – dies wird jedoch nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen. Weiterhin sind Fischmehl und Fischöl, besonders aus europäischen Gewässern, sehr hoch mit krebsauslösenden Dioxinen belastet. Ein entsprechender Antrag Bayerns für ein vollständiges Verbot von Fischmehl fand im Bundesrat jedoch keine Zustimmung.

Im Jahr 2001 wurden in Bayern von 5.535 Futtermittelproben 1.859 mit einem Screeningtest routinemäßig auf antibiotische Reaktionen untersucht. Chloramphenicol wurde in keiner Probe nachgewiesen.

News 11/2002 vom 15. Januar 2002

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