Kreis Borken: Schächten nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt!
Kreis Borken. Muslimische Metzger, die Tiere ohne Betäubung schlachten wollen, benötigen hierfür auch nach der Lockerung des Schächtverbotes durch das Bundesverfassungsgericht eine Ausnahmegenehmigung. Darauf weist Dr. Harry Schmitt vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken jetzt hin.
„Das Karlsruher Urteil kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass jeder Privatmann beliebig auch zu Hause schächten darf“, betont Dr. Schmitt und unterstreicht, dass der Schlachtvorgang grundsätzlich unter tierärztlicher Aufsicht durchzuführen ist. „Personen, die schlachten, müssen ihre Sachkunde nachweisen, und als Ort kommt nur eine zugelassene Schlachtstätte in Frage“, so Dr. Schmitt, „Wichtig ist auch, dass die Tiere fixiert werden und das verwendete Messer scharf genug ist, um Halsschlagader sowie Luft- und Speiseröhre der Tiere mit einem Schnitt zu durchtrennen.“
Weitere Informationen über die Lockerung des Schächtverbotes erhalten Interessierte aus dem Landkreis Borken beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, Telefon 02861/ 82-1003.