BpT: Archaisches und grausames Tötungsritual darf nicht geduldet werden
– Nur die Betäubung ermöglicht eine angstfreie und schmerzlose Tötung
Frankfurt a. M. (BpT) – Der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. (BpT) verurteilt das Töten eines Tieres ohne Betäubung (sog. Schächten) generell und ohne Ausnahme.
Beim Schächten werden Rinder, Schafe oder Ziegen, aber auch Kamele, unter Zwang auf den Rücken geworfen, festgehalten und mit einem scharfen Messer wird bei überstrecktem Kopf die Kehle bis zur Wirbelsäule durchtrennt. Das Bewusstsein erlischt erst allmählich während des Ausblutens der Tiere. Die Tiere durchleben deshalb bei vollem Bewusstsein eine lange Todesangstphase.
Der Mensch muss, um zu leben, anderes Leben, Tiere und Pflanzen, vernichten. Jedoch haben wir die moralische und ethische Pflicht, die uns hilflos ausgelieferten Tiere angstfrei und schmerzlos zu töten. Es gibt keinen vernünftigen Grund, der es rechtfertigen könnte, den Tieren die Betäubung vor einem derartigen Eingriff zu verweigern.
Wir verlangen die Abschaffung der Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Töten in § 4 des Tierschutzgesetzes und wiederholen unsere Forderung nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. BpT – Pressemeldung vom 22. Februar 2002
Ansprechpartner: Dr. Burkhard Wendland, Tel.: (03 37 66) 6 24 39 Dr. Thomas Steidl, Tel.: (0 70 71) 7 87 80 Dr. Hans Wöhrl, Tel.: (0 30) 3 33 63 33