Schweinemastskandal: Staatsanwälte, LKA und „Vier Pfoten“ koordiniert?
München / Straubing (aho) – Schon kurz nach den ersten Medienveröffentlichungen zum sogenannten Schweinemastskandal in Januar des vergangenen Jahres wurde vermutet, dass der Termine der Hausdurchsuchung in der Praxis Fechter durch das LKA (Landeskriminalamt) München und der Staatsanwaltschaft in Regensburg mit „Rücksichtnahme“ auf die Medienaktivitäten der Organisation „VIER PFOTEN“ gewählt wurde. Wie aus einem Schreiben des Landeskriminalamtes Bayern (Dienstsitz München) an die Staatsanwaltschaft Straubing vom 28.12.2000 hervorgeht, wurde offensichtlich eine zunächst für den 10.01.2001 geplante Durchsuchung der österreichischen Niederlassung von Dr. Roland Fechter von der Kriminalabteilung Oberösterreich abgesagt. Es wurde dann ein gemeinsamer Durchsuchungstermin in Deutschland und Österreich am 18.01.2001 angesetzt. Dieser Termin lag exakt am Vortag der von den „VIER PFOTEN“ am 19.01.2001 durchgeführten Pressekonferenz.
Offensichtlich waren die Behörden sehr gut und langfristig in die weiteren Pläne der Organisation „VIER PFOTEN“ eingeweiht. Wie dem Brief des Landeskriminalamtes Bayern zu entnehmen ist, war dem LKA schon Ende Dezember 2000 bekannt, dass eine Veröffentlichung zum Schweinemastskandal in der Zeitschrift „FOCUS“ (Österreich) am 22.01.2001 erfolgen sollte und die österreichische Fernsehsendung „Help“ das Thema für den 24.01.2001 vorbereitet. Selbst das weitere Vorgehen der Organisation „Vier Pfoten“ war bekannt: Die Berichte sollten an das „ZDF“ und „RTL“ (Deutschland) verkauft werden, wie dem Behördenschreiben zu entnehmen ist.
Wie ebenso aus dem Schreiben hervorgeht, wurde der geschilderte Sachverhalt zuvor schon telefonisch an die Staatsanwaltschaft Straubing übermittelt wurde. Das Schreiben des Landeskriminalamtes an die Staatsanwaltschaft in Straubing vom 28.12.2000 kann auf den Seiten von AHO eingesehen werden.