Fechter Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung +++ Revision angekündigt
Straubing / Regensburg (aho) – Das Landgericht Regensburg hat im Fall des Straubinger Tierarztes Dr. Roland Fechter ein Urteil gesprochen: Zwei Jahre auf Bewährung, ein Berufsverbot wurde nicht erlassen. Außerdem soll der Tierarzt 150.000 Euro Gewinnabschöpfung bezahlen. Im Gespräch mit der AHO – Redaktion teilte einer der Verteidiger mit, dass man unbedingt in Revision gehen werde. Das Urteil könne aus vielerlei Gründen keinen Bestand haben. So sei eine Verurteilung wegen der Abgabe von Tierarzneimitteln an einen freiberuflich tätigen Praxisvertreter erfolgt. „Wenn das Urteil so weiter besteht, ist das bisherige System der tierärztlichen Vertretung im Urlaub – und Krankheitsfall in Frage gestellt“ kommentiert der Jurist im Interview. Zudem soll Tierarzt Fechter auch für Verfehlungen seiner Mitarbeiter büßen. Das Gericht sieht die Verantwortung in der Organisationsstruktur der Tierarztpraxis begründet. Ingesamt kritisierte der Verteidiger die Höhe der Strafe. Wie man von Einzelstrafen von zwei bis sechs Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren gelangen könne, sei juristisch zweifelhaft.
Eine detaillierte Analyse der Urteils wird AHO in den nächsten Tagen veröffentlichen.